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pafl: Regierung beantwortet Interpellation zur Agrarpolitik

(ots)

Vaduz, 22. März (pafl) – Die Regierung hat die Interpellation zur Umsetzung der Agrarpolitik zuhanden des Landtags beantwortet. Sie zeigt in ihrem Bericht auf, dass die liechtensteinischen Landwirte in Bezug auf ihr Einkommen und den Arbeitsverdienst gut da stehen. Das Beitragswesen ist gut ausgebaut und befindet sich auf einem hohen Niveau. Es ist der Regierung wichtig, dass allfällige Massnahmen in Bezug auf Notwendigkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmässigkeit, aber auch in Bezug auf Effektivität und Nachhaltigkeit wirksam werden.

In den letzten Jahren haben sich die Rahmenbedingungen für die 
Landwirtschaft grundlegend geändert. Der Agrarschutz wird abgebaut, 
Produktepreise richten sich nach den Marktgegebenheiten, 
internationale Vereinbarungen und deren Gewicht nehmen zu. Die 
Stimmung der Konsumenten ist sehr labil und reagiert rasch und 
grossräumig auf Skandale und Vorkommnisse (BSE, Vogelgrippe, 
gentechnisch veränderte Produkte, Hormoneinsatz). Die Anstrengungen 
der Landwirte zur Kostenreduktion haben sich nicht spürbar auf die 
Konsumentenpreise niedergeschlagen.
Ein wesentliches Ziel der Regierung ist es, die Landwirte in 
ihrem Unternehmertum zu stärken und ihre Eigenverantwortlichkeit zu 
fördern, was auch dem Wunsch der Landwirte selbst entspricht. Auf 
dem Weg zu diesem Ziel sind gewisse Parameter zu beachten, die 
einerseits Ausfluss der Rechtsordnung sind, und die andererseits 
bedingt sind durch die Tatsache, dass im Bereich der Landwirtschaft 
verschiedene Staatsziele zusammentreffen, die sich zum Teil entgegen 
laufen. Es gilt, diese Staatsziele aufeinander abzustimmen 
und, wo nötig, eine Anpassung der gesetzlichen Rahmenbedingungen 
vorzunehmen.
Insbesondere im Bereich der verschiedenen Nutzungsansprüche an 
den nur beschränkt zur Verfügung stehenden Raum sind 
Grundsatzentscheide zu fällen; dazu kommt, dass selbst innerhalb der 
landwirtschaftlichen Sektoralpolitik verschiedene Interessen 
aufeinander stossen. Beispielsweise bestünde durch eine allzu 
extensive Auslegung des Begriffes "Landwirtschaftliche Nutzfläche" 
die Gefahr, dass der Landwirtschaft im Sinne der Urproduktion 
wertvoller Boden verloren gehen würde.
Die Regierung verfolgt das Ziel, administrative Verfahren 
möglichst zu vereinfachen. Doch auch hier ist der 
Gestaltungsspielraum eingeschränkt, da zum einen durch die 
Zusammenarbeit mit der Schweiz gewisse Standards einzuhalten sind 
und zum anderen nicht beliebige finanzielle Mittel zur Verfügung 
stehen.
Ein modernes landwirtschaftliches Rahmengesetz, in dem der 
grundsätzliche Wille des Gesetzgebers in den verschiedenen 
Teilbereichen festgelegt ist, während die weiteren Details in 
Verordnungen geregelt sind, würde einer effektiven Bewältigung der 
aktuellen Herausforderungen sehr entgegenkommen.

Kontakt:

Ressort Umwelt, Raum, Land- und Waldwirtschaft
Stefan Hassler
Tel.: +423/236 60 93

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