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pafl: Moderner Geschäftsverkehr mit dem Grundbuch- und Öffentlichkeitsregisteramt

(ots)

Vaduz, 19. Mai (pafl) -

Die Regierung hat eine
Vernehmlassungsvorlage zur Modernisierung des Geschäftsverkehrs mit 
dem Grundbuch- und Öffentlichkeitsregisteramt sowie zur Teilrevision 
verschiedener Rechtsformen und Rechtsbereiche des Personen- und 
Gesellschaftsrechtes verabschiedet. Die Regierung beabsichtigt, mit 
der Vorlage den in den vergangenen Jahren eingeschlagenen Weg der 
Neupositionierung und Sicherung des Finanzplatzes weiterzuführen.
Ziel der Vorlage ist es, den Geschäftsverkehr mit dem Grundbuch- 
und Öffentlichkeitsregisteramt sowie im Zuge dessen verschiedene 
Rechtsformen des Personen- und Gesellschaftsrechts zu modernisieren. 
Gleichzeitig wird damit die Umsetzung weiterer europarechtlicher 
Anforderungen wie die Umsetzung der EG-Richtlinie in Bezug auf die 
Offenlegungspflichten von Gesellschaften bestimmter Rechtsformen 
(sog. modernisierte Publizitätsrichtlinie) vorgenommen. Weiters 
werden verschiedene Regelungslücken und Vollzugsprobleme beseitigt, 
die Verfahrensabläufe modernisiert und problematische und sprachlich 
missglückte Bestimmungen bereinigt. Damit kann der Öffentlichkeit 
und insbesondere dem Finanzdienstleistungsbereich die erforderliche 
Rechtssicherheit gewährleistet werden.
Im Einzelnen enthält die Vorlage folgende Schwerpunkte:
Im September 2004 hat der Landtag der Umsetzung der 
modernisierten Publizitätsrichtlinie zugestimmt. Die Richtlinie 
verlangt im Wesentlichen, dass
  • die offenlegungspflichtigen Daten über ein Unternehmen spätestens ab dem 1. Januar 2007 über "eine Akte" elektronisch abrufbar sind,
  • offen zu legende Dokumente elektronisch verfügbar sind,
  • die Möglichkeit, mit der Registerbehörde einen elektronischen Geschäftsverkehr zu führen, realisiert wird und
  • die gesetzlich vorgeschriebenen Bekanntmachungen auf einer zentralen elektronischen Plattform erfolgen und archiviert werden.
Im Zuge der Umsetzung dieser geänderten Richtlinie sind eine 
Reihe organisatorischer und technischer Anpassungen notwendig. 
Ausserdem sollen in diesem Zuge auch die rechtlichen Grundlagen zur 
elektronischen Führung und Aufbewahrung der Geschäftsbücher 
geschaffen werden.
Weitere Schwerpunkte der Vorlage sind die Schaffung 
beziehungsweise Neuordnung der für die Arbeit des Grundbuch- und 
Öffentlichkeitsregisteramts notwendigen Beglaubigungs- und 
Beurkundungskompetenzen, die Schaffung eines praktikablen und 
effizienten Rechtsmittelverfahrens gegen Verfügungen des Grundbuch- 
und Öffentlichkeitsregisteramts und eine massvolle Anpassung des 
Artikel 180a PGR.
Darüber hinaus ist mit der Vorlage beabsichtigt, das Vereinsrecht 
anzupassen, indem den Mitgliedern und auch Gläubigern der vielen 
liechtensteinischen Vereine mehr Rechtssicherheit geboten und deren 
Haftungsrisiko minimiert wird. Das seit rund 80 Jahren grossteils 
unverändert bestehende Recht der Genossenschaften wird im Hinblick 
auf die bevorstehende Einführung der neuen Rechtsform der 
Europäischen Genossenschaft, soweit notwendig, modernisiert.
Letztlich sollen durch eine Teilrevision des Stiftungsrechts 
sowie des Rechts über die Treuhänderschaften einige Regelungslücken 
geschlossen werden. Insbesondere die angestrebte Anpassung einzelner 
Bestimmungen des Stiftungsrechts ist im öffentlichen Interesse 
geboten, um eine reibungslose Bearbeitung stiftungsrechtlicher 
Sachverhalte und die Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben durch die 
zuständigen Behörden gewährleisten zu können.

Kontakt:

Ressort Justiz
Patricia Wildhaber
Tel.: +423/236 60 34

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