pafl: Gebührenverordnung für Polycom geändert
(ots)Vaduz, 24. Mai (pafl) Die Regierung will die Landespolizei von der Verrechnung von Verwaltungs- und Nutzungsgebühren für die Nutzung des Bündelfunknetzes Polycom befreien. In diesem Sinne hat sie in ihrer Sitzung vom 23. Mai 2006 die Verordnung über die Ausübung der Allgemeinkonzession und die Entschädigung bei der Überwachung der Telekommunikation abgeändert.
Bisher wurden der Landespolizei vom Amt für Kommunikation Gebühren für die Nutzung des Bündelfunknetzes Polycom in Rechnung gestellt. Da beide Beteiligten der Landesverwaltung angehören, wurde mit dieser Verrechnungsart lediglich ein unnötiger Verwaltungsaufwand erzeugt, der durch die Abänderung der Verordnung beseitigt werden kann.
Zusätzlich stellt eine Gebührenbefreiung auch einen Anreiz für Organisationen, wie zum Beispiel die Feuerwehr oder die Rettung dar, auf das Bündelfunknetz Polycom umzusteigen.
Kontakt:
Markus Biedermann
Mitarbeiter der Regierung
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