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pafl: Abänderung des Bankengesetzes

(ots)

Vaduz, 19. Juli (pafl) -

Die Regierung hat einen Bericht
und Antrag zur Abänderung des Bankengesetzes zuhanden des Landtags 
verabschiedet. Damit werden die Bestimmungen der 
Eigenmittelrichtlinie, bestehend aus der 
"Bankenkoordinierungsrichtlinie" und der 
"Kapitaladäquanzrichtlinie2, welche am 30. Juni 2006 im Amtsblatt 
der Europäischen Union veröffentlicht wurden, in das 
liechtensteinische Recht übernommen. Diese beiden Richtlinien regeln 
unter anderem die von Banken und Finanzgesellschaften anzuwendenden 
Eigenmittel- und Risikoverteilungsvorschriften ("Basel II").
Da es sich bei den Eigenmittel- und Risikoverteilungsvorschriften 
um technische Ausführungsbestimmungen handelt, sollen diese, wie es 
auch bis anhin der Fall war, in eine Verordnung zum Bankengesetz 
übernommen werden. Im Bankengesetz soll wie bisher nur der Grundsatz 
festgehalten werden.
Aus diesem Grund werden im Bankengesetz nur geringe Änderungen 
vorgenommen: Begriffe (Art. 3a), Eigenmittel (Art. 4), 
Risikoverteilung (Art. 8) und Konsolidierte Aufsicht (Art. 41a und 
41b).
Bei dieser Gelegenheit soll auch Art. 14a des Bankengesetzes 
geändert werden. Diese Anpassung wurde vom Liechtensteinischen 
Bankenverband angeregt und ist notwendig, um die Outsourcing- 
Bestimmungen im Anhang zur Bankenverordnung an die Regelung in der 
Schweiz anpassen zu können und damit für gleiche 
Wettbewerbsbedingungen für die heimischen Banken zu sorgen.

Kontakt:

Ressort Finanzen
Martin Frick
Tel.: +423/236 60 09

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