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pafl: Einführung des Digitalen Fahrtschreibers in Liechtenstein

(ots)

Vaduz, 1. August (pafl) -

Seit dem 1. August 2006 können in
Liechtenstein neue Fahrzeuge mit digitalen Fahrtschreibern (DFS) 
zugelassen werden. Eine nationale rechtliche Verpflichtung für die 
betroffenen Fahrzeughalter besteht in Liechtenstein jedoch erst ab 
dem 28. Oktober 2006, d.h. vom 1. August bis zum definitiven 
Einführungstermin können bei der Motorfahrzeugkontrolle (MFK) sowohl 
Fahrzeuge mit digitalem als auch mit analogem Kontrollgerät 
immatrikuliert werden. Dies betrifft alle neu zugelassenen Fahrzeuge 
über einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen und Busse 
mit mehr als 9 Sitzplätzen (inklusive Fahrer).
Anlässlich dieses Stichtags fand in Vaduz ein Treffen des 
schweizerischen Projektausschusses mit der von der Regierung des 
Fürstentums Liechtenstein eingesetzten erweiterten Arbeitsgruppe, 
die mit der Umsetzung des Projekts betraut worden war, statt. Dabei 
nutzte der Projektleiter Wilfried Pircher, Amtsleiter des Amtes für 
Zollwesen, die Gelegenheit, sich im Namen der liechtensteinischen 
Regierung bei den Verantwortlichen der Schweiz, allen voran Werner 
Jeger, Vizedirektor im Bundesamt für Strassen (Astra) sowie dem 
Leiter des Gesamtprojekts DFS der Schweiz, Christoph Baier 
(ebenfalls Astra) für die umfangreiche Unterstützung Liechtensteins 
bei der Einführung des komplexen neuen Systems zu bedanken.
Für die Bedienung und den Betrieb des digitalen Gerätes ist eine 
Fahrerkarte erforderlich, diese erhalten betroffene Lenker mit 
Wohnsitz in Liechtenstein bei der Motorfahrzeugkontrolle, welche 
auch für die Ausgabe der Unternehmer-, der Werkstatt- und der 
Kontrollkarte zuständig ist. Detaillierte Informationen finden sich 
unter den folgenden Internetadressen: www.azw.llv.li und 
www.mfk.llv.li - oder direkt beim Amt für Zollwesen und bei der 
Motorfahrzeugkontrolle.

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