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pafl: Änderungen bei den Rückversicherungen

(ots)

Vaduz, 18. August (pafl) -

Die Regierung hat einen Bericht
und Antrag zur Übernahme der EG-Richtlinie über die Rückversicherung 
zuhanden des Landtags verabschiedet. Mit der Richtlinie erfolgt eine 
Harmonisierung des Aufsichtsrahmens für 
Rückversicherungsunternehmen. Diese können nunmehr unter Aufsicht 
der zuständigen Behörden des jeweiligen Herkunftsmitgliedstaats 
mittels europäischem Pass ihre Dienstleistungen in sämtlichen 
Mitgliedstaaten des EWR-Abkommens erbringen.
Dadurch wurde eine Lücke in der europäischen 
Versicherungsgesetzgebung, die zwar bereits die 
Rückversicherungstätigkeiten von Direktversicherungsunternehmen 
regelt, aber keine Vorschriften über die auf 
Rückversicherungsgeschäfte spezialisierte Unternehmen enthält, 
geschlossen.
Für die Anlage von Vermögenswerten wurde der "Grundsatz der 
Vorsicht" festgelegt. Einzelstaatliche Bestimmungen bezüglich 
Besicherungspflichten für Rückversicherungsunternehmen, welche 
bisher die Dienstleistungsfreiheit beeinträchtigten, sollen 
abgeschafft werden.
Die Richtlinie wird voraussichtlich durch eine Änderung des 
Versicherungsaufsichtsgesetzes umgesetzt werden.

Kontakt:

Ressortsekretär
Horst Schädler
Tel.: +423/236 76 69
horst.schaedler@mr.llv.li

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