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pafl: Abänderung der Störfallverordnung

(ots)

Vaduz, 30. August (pafl) -

Die Regierung hat in ihrer
Sitzung vom 29. August 2006 die Abänderung der Störfallverordnung 
genehmigt. Damit wird der Änderung der Richtlinie 96/82/EG Rechnung 
getragen. Ebenfalls wurden Änderungen in den Bestimmungen der 
schweizerischen Störfallverordnung zu den Mengenschwellen und deren 
Ermittlung nachvollzogen.
Die Störfallverordnung erfasst Betriebe und Verkehrswege, welche ein 
gewisses Gefahrenpotenzial aufweisen. Sie verpflichtet die Inhaber 
von Betrieben und Verkehrswegen, die nötigen Sicherheitsmassnahmen 
zu treffen, um das Risiko von schweren Unfällen zu vermindern.
Im Wesentlichen geht es um die folgenden Änderungen:
Die Inhaber von Betrieben, welche in den Geltungsbereich der 
Störfallverordnung fallen, haben verschiedene Verpflichtungen zu 
erfüllen, um Störfällen vorzubeugen. Dazu gehören die Erarbeitung 
eines Verhütungskonzepts, eines internen Notfallplans, eines 
Kurzberichtes sowie die Lieferung der erforderlichen Informationen 
zur Erstellung eines externen Notfallplans durch die Behörden. Diese 
Verpflichtungen sind grundsätzlich vor der Inbetriebnahme eines 
Betriebes beziehungsweise einer neuen Anlage zu erfüllen. Neu 
schreibt die Richtlinie vor, dass für Betriebe, die nach ihrer 
Inbetriebnahme oder der Inbetriebnahme einer neuen Anlage in den 
Anwendungsbereich der Störfallverordnung fallen, Fristen festzulegen 
sind, innerhalb derer sie den Verpflichtungen nachzukommen haben. 
Bei der Ausarbeitung oder Aktualisierung der externen Notfallpläne 
durch die Behörden wird verlangt, dass die Öffentlichkeit anzuhören 
ist. Bei der Erarbeitung der internen Notfallpläne sind das 
Betriebspersonal sowie neu die Angestellten von Subunternehmen zu 
beteiligen.
Erste Einschätzungen haben ergeben, dass aufgrund der Änderung der 
Mengenschwellen voraussichtlich ein einziger Betrieb neu in den 
Anwendungsbereich der Störfallverordnung fallen könnte. Bisher 
unterstehen neun Betriebe sowie die Strassen (Hauptverkehrsadern), 
die Erdgas-Hochdruckleitung und die Bahnstrecke der 
Störfallverordnung.

Kontakt:

Ressort Umwelt, Raum, Land- und Waldwirtschaft
Stefan Hassler
Tel.: +423/236 60 93

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