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pafl: Modernisierung des Geschäftsverkehrs sowie verschiedener Rechtsformen des PGR

(ots)

Vaduz, 27. September (pafl) -

Die Regierung will den
Geschäftsverkehr mit dem Grundbuch- und Öffentlichkeitsregisteramt 
und im gleichen Zuge verschiedene Rechtsformen des Personen- und 
Gesellschaftsrechts modernisieren. Mit der gegenständlichen 
Regierungsvorlage sollen verschiedene Regelungslücken und 
Vollzugsprobleme beseitigt, Verfahrensabläufe modernisiert sowie 
problematische und sprachlich missglückte Bestimmungen bereinigt und 
somit der Öffentlichkeit, insbesondere dem 
Finanzdienstleistungsbereich, die erforderliche Rechtssicherheit 
gewährleistet werden. Gleichzeitig wird die Umsetzung der Richtlinie 
bezüglich die Offenlegungspflichten von Gesellschaften bestimmter 
Rechtsformen (sogenannte modernisierte Publizitäts-Richtlinie), 
erfüllt.
Die modernisierte Publizitätsrichtlinie verlangt im Wesentlichen, 
dass die offenlegungspflichtigen Daten über ein Unternehmen 
spätestens ab dem 1. Januar 2007 über "eine Akte" elektronisch 
abrufbar sind, offen zu legende Dokumente elektronisch verfügbar 
sind, die Möglichkeit des elektronischen Geschäftsverkehrs mit der 
Registerbehörde realisiert wird und die gesetzlich vorgeschriebenen 
Bekanntmachungen auf einer zentralen elektronischen Plattform 
erfolgen und archiviert werden. Im Zuge der Umsetzung dieser 
geänderten Richtlinie sind eine Reihe organisatorischer und 
technischer Anpassungen notwendig. Ausserdem sollen in diesem Zuge 
auch die rechtlichen Grundlagen zur elektronischen Führung und 
Aufbewahrung der Geschäftsbücher geschaffen werden.
Weitere Schwerpunkte der Regierungsvorlage sind die Schaffung oder 
Neuordnung der für die Arbeit des Grundbuch- und 
Öffentlichkeitsregisteramts notwendigen Beglaubigungs- und 
Beurkundungskompetenzen sowie die Schaffung eines praktikablen und 
effizienten Rechtsmittelverfahrens gegen Verfügungen des Grundbuch- 
und Öffentlichkeitsregisteramts.
Mit der Regierungsvorlage ist darüber hinaus beabsichtigt, das 
Vereinsrecht anzupassen, indem den Mitgliedern und auch Gläubigern 
der vielen liechtensteinischen Vereine mehr Rechtssicherheit geboten 
und deren Haftungsrisiko minimiert wird. Das seit rund 80 Jahren 
grossteils unverändert bestehende Recht der Genossenschaften wird im 
Hinblick auf die bevorstehende Einführung der neuen Rechtsform der 
Europäischen Genossenschaft, soweit notwendig, ebenfalls 
modernisiert. Schliesslich soll durch die Anpassung einzelner 
stiftungsrechtlicher Bestimmungen in Bezug auf die Beendigung der 
Stiftung und die Namensausschliesslichkeit entsprechende 
Rechtssicherheit rund um die Existenz von Stiftungen erzielt werden.

Kontakt:

Ressortsekretär
Horst Schädler
Tel.: +423/236 76 69
horst.schaedler@mr.llv.li

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