pafl: Gesetz über das öffentliche Auftragswesen wird abgeändert
(ots)
Vaduz, 13. Dezember (pafl) -
Die Regierung hat einen Vernehmlassungsbericht zur Abänderung des Gesetzes über die Vergabe öffentlicher Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge (ÖAWG) verabschiedet. Damit werden die Richtlinie über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, öffentlicher Lieferaufträge, öffentlicher Dienstleistungsaufträge, sowie die Richtlinie zur Änderung der Richtlinien über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge geändert, um den Forderungen nach Vereinfachung und Modernisierung zu entsprechen.
Durch diese Modernisierung soll neuen Technologien und Veränderungen des wirtschaftlichen Umfelds Rechnung getragen werden, insbesondere wird ein neues Verfahren eingeführt, der so genannte wettbewerbliche Dialog. Darüber hinaus wird die Entwicklung elektronischer Verfahren gefördert, wie beispielsweise durch die Einführung eines dynamischen Beschaffungssystems und der elektronischen Auktion. Weiters sieht die Richtlinie die Möglichkeit vor, Rahmenvereinbarungen zu schliessen.
Folglich stellt die Richtlinie sowohl eine Vereinheitlichung, als auch eine Ergänzung der Baurichtlinie, der Lieferrichtlinie und der Dienstleistungsrichtlinie beziehungsweise der Richtlinie zur Änderung der Bau-, Liefer- und Dienstleistungsrichtlinien dar. Die vorliegende Richtlinie bedingt eine Anpassung des Gesetzes vom 19. Juni 1998 über die Vergabe öffentlicher Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge.
Die Regelungen sind bis 18 Monate nach Inkrafttreten des Beschlusses des Gemeinsamen EWR-Ausschusses in liechtensteinisches Recht umzusetzen.
Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder über deren Homepage im Internet (www.rk.llv.li Vernehmlassungen) bezogen werden.
Kontakt:
Stabstelle öffentliches Auftragswesen
Wendelin Lampert, Leiter
Tel.: +423/236 62 70