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pafl: Zusammenarbeit mit der Schweiz im Bereich Strahlenschutz

(ots)

Vaduz, 7. März (pafl) -

Die Regierung hat einen Entwurf
für ein Gesetz über die Zusammenarbeit zwischen Liechtenstein und der
Schweiz im Bereich des Strahlenschutzes verabschiedet. Damit soll die
Gesetzgebung zum Strahlenschutz und zu dem damit verbundenen Vollzug 
in den Bereichen Industrie, Gewerbe, Umwelt und radioaktive Abfälle 
sowie in den Bereichen Medizin, Ausbildungsstätten und 
Bevölkerungsschutz einheitlich geregelt werden.
Die Vorlage dient zur Umsetzung eines zwischen Liechtenstein und 
der Schweiz abzuschliessenden Vertrages über die Zusammenarbeit im 
Bereich des Strahlenschutzes. Mit dem Vertrag soll die schweizerische
Strahlenschutzgesetzgebung in liechtensteinisches Recht überführt 
werden. Der Vollzug der Strahlenschutzgesetzgebung soll von 
liechtensteinischen Amtstellen wahrgenommen werden. Diese arbeiten 
mit den entsprechenden schweizerischen Stellen zusammen und erhalten 
entsprechende fachtechnische Unterstützung. Im Vertrag sind die 
Grundsätze der Zusammenarbeit und die konkreten Leistungen der 
schweizerischen Stellen genau aufgeführt.
In der von der Regierung vorgelegten Vernehmlassungsvorlage sind 
die für den Vollzug notwendigen Bestimmungen, wie zum Beispiel 
Organisation und Durchführung, Strafbestimmungen und 
Übergangsbestimmungen sowie ergänzende Bestimmungen, geregelt. 
Letztere betreffen jene Bereiche, für welche eigenständige 
liechtensteinische Lösungen getroffen werden müssen (z.B. im 
Versicherungswesen).
Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder 
über deren Homepage im Internet (www.rk.llv.li - Vernehmlassungen) 
bezogen werden.

Pressekontakt:

Markus Biedermann
Mitarbeiter der Regierung
Tel.: +423/236 60 21

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