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pafl: Einführung der Europäischen Genossenschaft in Liechtenstein

(ots)

Vaduz, 28. März (pafl) -

Die Regierung hat einen Bericht
und Antrag zur Schaffung eines Ausführungs- und Beteiligungsgesetzes 
zur Europäischen Genossenschaft zuhanden des Landtags verabschiedet. 
Damit steht nach der im Jahre 2005 erfolgten Einführung der 
Europäischen Gesellschaft (SE) als "Flaggschiff" der europäischen 
Gesellschaftsformen nun eine weitere europäische Rechtsform, die 
Europäische Genossenschaft (Societas Cooperativa Europaea, SCE), zur 
Integration und Umsetzung in das nationale Gesellschaftsrecht an.
Die Verordnung über das Statut der Europäischen Genossenschaft 
führt mit der SCE eine neue Rechtsform ein. Damit entsteht die 
Möglichkeit, auf der Grundlage des Gemeinschaftsrechts eine im 
europäischen Wirtschaftsraum anerkannte Genossenschaft zu gründen. 
Die Verordnung regelt die Europäische Genossenschaft allerdings nicht
abschliessend, sondern verweist an diversen Stellen auf das jeweilige
innerstaatliche Recht. Die einzelnen Mitgliedstaaten werden darüber 
hinaus zur Ausgestaltung verschiedener Regelungen ermächtigt und 
verpflichtet, weshalb sich die Schaffung eines 
SCE-Ausführungsgesetzes zur Integration der SCE-Verordnung in das 
liechtensteinische Gesellschaftsrecht als die zweckmässigste Lösung 
darstellt.
Die Richtlinie 2003/72/EG über die Beteiligung der Arbeitnehmer 
ergänzt die Verordnung über das Statut der Europäischen 
Genossenschaft. Sie regelt sowohl die Unterrichtung und Anhörung der 
Arbeitnehmervertreter, als auch die Unternehmensmitbestimmung der 
Arbeitnehmer im Aufsichts- oder Verwaltungsorgan der SCE. Da in 
Liechtenstein diesbezügliche Bestimmungen nicht nur weitgehend 
fehlen, sondern zudem auch in Bezug auf die SCE zusätzlich besondere 
Regelungen notwendig sind, ist auch hier die Schaffung eines 
entsprechenden Spezialgesetzes in Form des SCE-Beteiligungsgesetzes 
zu empfehlen. Inhaltlich soll sich die Umsetzung der SCE-Richtlinie 
dabei auf das Notwendige beschränken
Liechtenstein ist im Rahmen seiner Mitgliedschaft im Europäischen 
Wirtschaftsraum zur innerstaatlichen Ausführung der Verordnung (EG) 
Nr. 1435/2003 über das Statut der Europäischen Genossenschaft (SCE) 
und zur Umsetzung der Richtlinie 2003/72/EG zur Ergänzung des Statuts
der Europäischen Genossenschaft hinsichtlich der Beteiligung der 
Arbeitnehmer verpflichtet.

Pressekontakt:

Ressort Justiz
Patricia Wildhaber
Tel.: +423/236 60 34

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