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pafl: Übernahme der Prospektrichtlinie

(ots)

Vaduz, 4. April 2007 (pafl) -

Die Regierung hat einen
Bericht und Antrag zur Totalrevision des Prospektgesetzes zuhanden 
des Landtags verabschiedet. Damit übernimmt Liechtenstein die 
Richtlinie 2003/71/EG betreffend den Prospekt, der beim öffentlichen 
Angebot von Wertpapieren oder bei deren Zulassung zum Handel zu 
veröffentlichen ist, und die Änderungen der Richtlinie 2001/34/EG 
(Prospektrichtlinie), welche in das EWR-Abkommen übernommen wurde, in
liechtensteinische Recht.
Ziel der Prospektrichtlinie ist die Harmonisierung des 
Rechtsrahmens und die Vollendung des Binnenmarktes für Wertpapiere 
auf europäischer Ebene. Gemeinschaftsweit soll dadurch ein 
gleichwertiger Anlegerschutz erreicht und der Zugang zu Anlagekapital
seitens der Emittenten erleichtert werden. Die wesentlichen Aspekte 
bei der Umsetzung der Prospektrichtlinie sind:
  • Verbesserung der Qualität der Informationen, welche den Anlegern durch Emittenten zur Verfügung gestellt werden. Dabei steht vor allem die verstärkte Harmonisierung beim Erstellen und beim Inhalt eines Prospekts sowie im Hinblick auf den Informations- und Offenlegungspflichten seitens der Emittenten im Vordergrund.
  • Einrichtung eines Verfahrens für die Einmalzulassung von Prospekten (Europapass). Ist ein Prospekt in einem EWR-Mitgliedstaat zugelassen, wird er im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) dank eines vereinheitlichten Notifikationsverfahrens akzeptiert.
Die Prospektrichtlinie wird in Liechtenstein durch die 
Totalrevision des Prospektgesetzes sowie durch eine Ergänzung des 
Gesetzes über die Investmentunternehmen umgesetzt. Aufgrund der 
Umbenennung des Prospektgesetzes bedarf es ebenfalls einer Anpassung 
des Finanzmarktaufsichtgesetzes. Die EG-Prospektverordnung bedarf 
keiner Umsetzung, sie gilt es unmittelbar anzuwenden.

Pressekontakt:

Ressort Finanzen
Martin Frick
Tel.: +423/236 60 09

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