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pafl: Übergangsregelung für laufende Komplementärrenten

(ots)

Vaduz, 5. April (pafl) -

Im Zusammenhang mit der
Abänderung des Gesetzes über die obligatorische Unfallversicherung, 
welches per 1. Januar 2007 gleichzeitig mit der Abänderung des 
Gesetzes über die Invalidenversicherung in Kraft getreten ist, wurde 
keine Übergangsregelung für laufende  Komplementärrenten nach 
bisherigem Recht im Gesetz vorgesehen.  Die Regierung hat nun einen 
Bericht und Antrag zur Abänderung des Gesetzes über die 
obligatorische Unfallversicherung zuhanden des Landtags 
verabschiedet.  Die Gesetzesvorlage schliesst diese Lücke und dient 
somit der Rechtssicherheit für den Fall, dass Anpassungen von 
Komplementärrenten der Unfallversicherung infolge der geänderten 
Invalidenrenten vorzunehmen sind.
Die Gesetzesvorlage entspricht den grundlegenden 
versicherungsrechtlichen Grundsätzen und verhindert eine Abwälzung 
der Kosten in der Invalidenversicherung auf die Unfallversicherung.

Pressekontakt:

Ressort Gesundheit
Karin Zech-Hoop
Tel.: +423/236 60 10
karin.zech@mr.llv.li

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