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pafl: Zusätzliche Aufsicht für Unternehmen eines Finanzkonglomerats

(ots)

Vaduz, 30. Mai (pafl) -

Die Regierung schlägt in einem
zuhanden des Landtags verabschiedeten Bericht und Antrag vor, mit 
einem Finanzkonglomeratsgesetz die bisherige Branchenaufsicht zu 
ergänzen. Ziel der Vorlage ist es, die Konglomeratsrichtlinie ins 
liechtensteinische Recht umzusetzen. Das Gesetz bezweckt eine 
Überwachung der Finanzlage von Finanzkonglomeraten und tritt 
ergänzend zur jeweiligen Bankenaufsicht auf.
Die zusätzliche Beaufsichtigung von Banken, 
Versicherungsunternehmen und Wertpapierfirmen soll alle 
Finanzkonglomerate erfassen, die in beträchtlichem Umfang 
branchenübergreifend tätig sind. Die Konglomeratsaufsicht stellt 
damit eine wichtige Weiterentwicklung der sektoralen Aufsicht dar, 
wie sie namentlich in der Banken- und der 
Versicherungsaufsichtsgesetzgebung, einschliesslich der Aufsicht auf 
konsolidierter Basis, angelegt ist.
Dabei geht es in erster Linie um die Überwachung einer 
angemessenen Eigenmittelausstattung. Es gilt sicherzustellen, dass 
auf Finanzkonglomeratsebene stets Eigenmittel in bestimmter Höhe 
vorhanden sind. Alsdann gilt es, Risikokonzentrationen innerhalb des 
Finanzkonglomerats zu vermeiden und gruppeninterne Transaktionen zu 
beaufsichtigen.
Durch die Bestellung eines Koordinators als für die zusätzliche 
Beaufsichtigung  zuständige Behörde wird die Zusammenarbeit zwischen 
den betroffenen Aufsichtsbehörden erleichtert und dabei geklärt, 
welche Aufgabe jeder von ihnen hinsichtlich der zusätzlichen 
Beaufsichtigung zukommt.
Als zuständige Behörde für die zusätzliche Aufsicht auf 
Finanzkonglomeratsebene ist die Finanzmarktaufsicht (FMA) vorgesehen.

Pressekontakt:

Finanzmarktaufsicht
Tel.: +423/236 72 72

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