pafl: Neues Lagergebäude für Landesforstbetrieb
Vaduz (ots)
Vaduz, 15. November (pafl) - Die Regierung hat einen Bericht und Antrag für einen Verpflichtungskredit von 650'000 Franken für die Errichtung eines Lagergebäudes auf dem Areal des Landesforstbetriebs in Schaan zuhanden des Landtags verabschiedet. Nachdem die Regierung beschlossen hat, beim Landeforstbetrieb Unterau in Schaan nur noch den Forstpflanzgarten weiterzuführen, werden die nicht mehr benötigten Bauten und Anlagen auf dem Areal der ehemaligen Holzimprägnierung abgebrochen und das mit Schadstoffen der Imprägnierung zum Teil belastete Gelände wird saniert und renaturiert. Die für die Holzimprägnierung nicht mehr benötigten Baurechts- und Pachtgrundstücksbereiche sollen der Gemeinde Schaan zurückgegeben werden. Stattdessen soll ein Lagergebäude errichtet werden. Es handelt sich dabei um einen Ersatzneubau für die abzubrechenden Bauten und Anlagen der Holzimprägnierung, in denen heute der Grossteil des Maschinenparks des Landesforstbetriebs untergebracht ist.
Das Amt für Wald, Natur und Landschaft betreibt seit 1949 auf dem Schaaner Gemeindeboden Unterau einen Pflanzgarten. Der Pflanzgarten dient der Aufzucht und Pflege von speziellen Waldbäumen und Sträuchern, die bei der Errichtung von Windschutzanlagen sowie bei Lawinen- und Hangrutschverbauungen benötigt werden. Im Jahr 1972 wurde der Pflanzgarten um eine Anlage zur Imprägnierung von Holz erweitert. Nach einer Betriebsanalyse hat die Regierung im vergangenen Jahr beschlossen, den Landesforstbetrieb Unterau auf die Bereiche Forstpflanznachzucht, Windschutzpflege und Pflege der Naturschutzgebiete zu reduzieren. Der heute technisch und betrieblich überflüssig gewordene Bereich der Holzimprägnierung soll vollumfänglich aufgelassen und der betroffene Teil des Betriebsgeländes nach Abbruch der darauf befindlichen Bauten und Anlagen der Gemeinde Schaan zurückgegeben werden.
Da heute der Grossteil des Maschinenparks des Landesforstbetriebs in den zum Abbruch bestimmten Hallenbauten der Holzimprägnierung eingestellt ist, muss hierfür auf dem benachbarten Betriebsgelände des Forstpflanzgartens ein Ersatzneubau errichtet werden. Die geplanten baulichen Massnahmen zielen darauf hin, die bestehende Baurechtsparzelle des Forstpflanzgartens bestmöglich auszunützen und eine kostengünstige sowie betrieblich zufrieden stellende Lösung zu ermöglichen.
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