pafl: Stellungnahme zum Tabakpräventionsgesetz verabschiedet
Vaduz (ots)
Verbesserter Nichtraucherschutz ab 1. April 2008 geplant
In ihrer Sitzung vom 20. November 2007 hat die Regierung eine Stellungnahme zum Tabakpräventionsgesetz zu Handen des Landtages verabschiedet. Im Oktoberlandtag war die Vorlage als solche unbestritten. Alle Landtagsabgeordneten waren sich einig, dass ein Tabakpräventionsgesetz nötig und erwünscht ist. Regierungsrat Martin Meyer: "Die Regierung hat die Anregungen und offenen Fragen, die im Landtag gestellt wurden, in die Stellungnahme aufgenommen. Insbesondere die Frage der Zelte, die vorgeschlagene Möglichkeit zur Einrichtung von Raucherräumen und die Frage der Vereine war ein grosses Diskussionsthema im Landtag. Wir haben die vorgebrachten Anliegen in der Stellungnahme grösstenteils berücksichtigt."
Umfassendes Rauchverbot geplant
Die Regierungsvorlage sieht zum Zwecke des Nichtraucherschutzes wie bis anhin ein umfassendes Rauchverbot für Gebäude des Gemeinwesens, für Schulen, Betreuungs- und Begegnungsstätten für Jugendliche, für öffentlich zugänglich geschlossene Räume sowie für öffentliche Verkehrsmittel vor. Weiter soll künftig in geschlossenen Räumen von Gaststätten, soweit diese für Gäste zugänglich sind, nicht mehr geraucht werden dürfen. Die Regierungsvorlage sieht ausserdem ein Werbe- und Sponsoringverbot von Veranstaltungen und Aktivitäten durch Unternehmen, deren Haupttätigkeit die Herstellung oder der Verkauf von Tabakerzeugnissen ist, vor.
Lösungsvorschlag für Zelte
Uneins war sich der Landtag bei der Frage der Handhabung der Zelte. Es gab unterschiedliche Auffassungen darüber, ob man Zelte nicht auch in das Rauchverbot aufnehmen sollte. "Wir wollten das Gesetz bewusst einfach halten und auf eine umfangreiche Umschreibung der Zelte verzichten. Ausserdem spielt bei den Zelten der temporäre Aspekt eine wichtige Rolle. Um dies zu verdeutlichen, sind in der überarbeiteten Vorlage nur noch Zelte vom Rauchverbot ausgenommen, welche temporär - sprich nicht länger als 30 Tage - aufgestellt sind", so Regierungsrat Martin Meyer.
Aus für Raucherräume
Die Regierung verweist in ihrer Stellungnahme zum Tabakpräventionsgesetz auf die intensiven Diskussionen im Landtag bezüglich der Möglichkeit zur Einrichtung von Nichtraucherräumen. Die Gastronomie hat sich zu dieser Thematik klar geäussert: Wenn ein Rauchverbot umgesetzt wird, sollte es konsequent für alle Betriebe gleich gelten. Die Regierung begrüsst die konsequente Haltung der Gastronomie und verzichtet deshalb auf die allgemeine Möglichkeit zur Einrichtung von Raucherräumen. Die im Landtag geäusserten Anregungen, man müsse jedoch Ausnahmeregelungen für Pflege- und Altersheime finden, wurde ebenfalls aufgenommen und im Rahmen einer Ausnahmeregelung für Pflege- und Altersheime, Spitäler und das Gefängnis in den neuen Entwurf integriert.
"Schattenwirtschaft" kein Thema
Ein Anliegen der Gastronomie, welches auch in den Voten der Parlamentarier aufgenommen wurde, war die Befürchtung, dass die von der Gastronomie als Schattenwirtschaft bezeichneten Vereine nicht vom Rauchverbot betroffen sind. Die Regierung hat diese Anliegen aufgenommen und die gesetzlichen Regelungen weiter präzisiert, sodass eine Umgehung der Rauchverbotsbestimmungen nicht möglich sein wird.
Der überarbeitete Entwurf der Regierung wird im Dezemberlandtag in zweiter und dritter Lesung behandelt. Als Inkrafttretensdatum ist der 1. April 2008 vorgesehen.
Kontakt:
Ressort Gesundheit
Sandro D'Elia
Mitarbeiter der Regierung
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