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pafl: Freie Spitalwahl auch im Liechtensteinischen Landesspital

Vaduz (ots)

Grenzüberschreitendes Pilotprojekt zwischen
Liechtenstein und St Gallen genehmigt
St. Gallerinnen und St. Galler können
für stationäre Behandlungen neu das Liechtensteinische Landesspital 
aufsuchen, auch wenn sie nur allgemein versichert sind, ohne 
Zusatzkosten übernehmen oder eine Zusatzversicherung abschliessen zu 
müssen. Ein zwischen santésuisse, dem Gesundheitsdepartement und dem 
Liechtensteinischen Landesspital abgeschlossener Vertrag eröffnet 
diese Ausweitung der freien Spitalwahl jenen Versicherten, deren 
Krankenversicherer dem Vertrag beitreten. Der Bund hat das Vorhaben 
als Pilotprojekt für die Jahre 2008 und 2009 genehmigt. Damit ist 
auch die Basis für eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen der 
Spitalregion Rheintal-Werdenberg-Sarganserland und dem 
Liechtensteinischen Landesspital gelegt.
Liechtensteinerinnen und Liechtensteiner haben seit über dreissig 
Jahren die Möglichkeit, sich ohne Zusatzbelastung nicht nur im 
Liechtensteinischen Landesspital, sondern auch in st. gallischen 
Spitälern behandeln zu lassen. Für St. Gallerinnen und St. Galler 
beschränkte sich die freie Spitalwahl hingegen stets auf die st. 
gallischen Spitäler mit allgemeiner Abteilung, weil die Versicherer 
gemäss Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) 
Wahlbehandlungen im Ausland nicht finanzieren durften. Der Bundesrat 
hat im Jahr 2006 die Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) 
mit einem Artikel 36a ergänzt, der in Grenzgebieten Pilotprojekte zur
Einführung der freien Spitalwahl ermöglicht. Regierungsrat Martin 
Meyer: "Die Regierungen des Fürstentums Liechtenstein und des Kantons
St. Gallen sind übereingekommen, ein Pilotprojekt zu starten und 
damit St. Gallerinnen und St. Gallern den freien Zugang zum 
Liechtensteinischen Landesspital zu öffnen."
Gleiche Tarife im Liechtensteinischen Landesspital wie in den st. 
gallischen Regionalspitälern
Das Liechtensteinische Landesspital (LLS) ist als Belegspital 
organisiert und bietet Leistungen in den Hauptbereichen Innere 
Medizin, Chirurgie/Orthopädie und Geburtshilfe/Gynäkologie sowie in 
weiteren Fachbereichen an. Stiftungsratspräsident Thomas Büchel vom 
Liechtensteinischen Landesspital: "Das Spital wendet die gleichen 
Tarife an wie die benachbarte Spitalregion 
Rheintal-Werdenberg-Sarganserland. Der zwischen santésuisse, dem 
Gesundheitsdepartement und der Stiftung LLS abgeschlossene Vertrag 
gibt St. Gallerinnen und St. Gallern die Möglichkeit, für stationäre 
Behandlungen anstelle eines st. gallischen Spitals das LLS 
aufzusuchen, wenn der eigene Krankenversicherer dem Vertrag 
beigetreten ist."
In diesem Fall übernimmt der Krankenversicherer den gleichen 
Kostenanteil wie in den st. gallischen Regionalspitälern. Das 
Gesundheitsdepartement leistet den selben Betriebs- und 
Investitionskostenbeitrag, den das Fürstentum Liechtenstein für 
Behandlungen seiner Patientinnen und Patienten in st. gallischen 
Regionalspitälern übernimmt.
Starke internationale Spitalregion Rheintal im Visier
Regierungsrat Martin Meyer sieht die grenzüberschreitende 
Zusammenarbeit im Gesundheitsbereich sehr positiv: "Zwischen dem 
Fürstentum Liechtenstein und dem Kanton St. Gallen besteht eine enge 
wirtschaftliche Verflechtung. Mit der über die Landesgrenze 
geschaffenen gegenseitigen Freizügigkeit bietet sich nun auch im 
Spitalbereich die Chance für eine vertiefte Zusammenarbeit. 
Kooperationen zwischen der Spitalregion 
Rheintal-Werdenberg-Sarganserland und dem LLS müssen nicht mehr auf 
administrative und Supportbereiche beschränkt, sondern können auf das
medizinische Angebot ausgeweitet werden. Wie die Entwicklung in den 
st. gallischen Spitalregionen gezeigt hat, lassen sich durch die 
Bildung von Schwerpunkten Synergien nutzen und Einsparungen erzielen.
Ziel ist eine starke Spitalregion Rheintal mit einem attraktiven 
Angebot für das gesamte Einzugsgebiet."
Grünes Licht vom Bund erhalten
Pilotprojekte nach Art. 36a KVV bedürfen einer Bewilligung des 
Eidgenössischen Departements des Innern. Sie dürfen für die 
Versicherer zu keiner Mehrbelastung führen und müssen 
wissenschaftlich begleitet werden. Mit dem Vertrag zwischen 
santésuisse, dem Gesundheitsdepartement und dem LLS werden diese 
Bedingungen erfüllt. Der Bund hat das Pilotprojekt für die Jahre 2008
und 2009 genehmigt. Den freien Zugang zum LLS werden jene 
Versicherten erhalten, deren Krankenversicherer dem Vertrag 
beitreten. Santésuisse hat das Beitrittsverfahren eingeleitet.

Kontakt:

Markus Amann
Mitarbeiter der Regierung
Tel.: +423 236 63 06

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