pafl: Finanzielle Erleichterung für liechtensteinische Studierende in der Schweiz
Vaduz (ots)
Vaduz, 11. März (pafl) - Für Studenten aus Liechtenstein, die in der Schweiz Krankenversicherungsleistungen in Anspruch nehmen, gibt es eine aktuelle Neuerung, welche Verbesserungen bringt. In der Schweiz bezahlte Kostenbeteiligungen werden ab sofort in Liechtenstein angerechnet. "Für Studierende stellt diese Doppelbelastung, aufgrund der vergleichbaren Regelungen in der Schweiz und Liechtenstein, eine besondere Härte dar. Jetzt gibt es eine klare Regelung, die jeder Studentin und jedem Studenten eine spürbare finanzielle Erleichterung bringt", so Regierungsrat Martin Meyer.
Viele Betroffene
Ein liechtensteinischer Studierender, der in der Schweiz Krankenversicherungsleistungen in Anspruch nahm, erhielt bis dato eine Rechnung der gemeinsamen Einrichtung KVG mit anteilsmässiger Kostenbeteiligung. Wenn dieselbe Person auch Leistungen in Liechtenstein in Anspruch nahm, wurde ihr auch hier die Kostenbeteiligung in Rechnung gestellt. Dieser Umstand erfolgte aufgrund des geltenden Rechts. Peter Gstöhl als Leiter des Amtes für Gesundheit zu den Verhandlungsergebnissen mit den in Liechtenstein zugelassenen Kassen: "Von dieser Regelung sind grundsätzlich alle Versicherten, die sowohl im Inland als auch im Ausland Leistungen in Anspruch nahmen, betroffen. Wir konnten definitiv vereinbaren, dass für Studenten aus Liechtenstein, die in der Schweiz Krankenversicherungsleistungen in Anspruch nehmen, eine Anrechnung der in der Schweiz bereits bezahlten Kostenbeteiligung auf den festen Betrag der liechtensteinischen Kostenbeteiligung (Franchise in Höhe von 200 Franken) möglich ist."
Beträge werden angerechnet
Unter Berücksichtung der besonderen Situation von liechtensteinischen Studierenden in der Schweiz bezüglich der Kostenbeteiligung wurden die Kassen vom Amt für Gesundheit angewiesen, die von den liechtensteinischen Studierenden in der Schweiz an die gemeinsame Einrichtung KVG entrichtete Kostenbeteiligung unter Vorlage der entsprechenden Rechnung sowie einer aufrechten Studienbestätigung an den in Liechtenstein geltenden festen Betrag der Kostenbeteiligung (Franchise) anzurechnen.
Kontakt:
Amt für Gesundheit
Peter Gstöhl
Tel.: +423 236 73 35