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pafl: Zeitgemässes Statistikgesetz geht an den Landtag

Vaduz (ots)

Vaduz, 15. April (pafl) - Mit der Totalrevision des
Statistikgesetzes wird die amtliche Statistik Liechtensteins auf eine
zeitgemässe rechtliche Grundlage gestellt. Die Regierung hat an der 
Sitzung vom 15. April den entsprechenden Bericht und Antrag an den 
Landtag zur Revision des Statistikgesetzes verabschiedet.
Die Vorlage für ein neues Statistikgesetz ist in der 
Vernehmlassung auf breite Zustimmung gestossen. Von den eingeladenen 
Gemeinden, Verbänden und Institutionen haben 15 eine Stellungnahme 
eingereicht. Im Zuge der Vernehmlassung haben zudem verschiedene 
Amtsstellen der Landesverwaltung Anregungen und Kommentare 
eingebracht, denn das neue Statistikgesetz regelt unter anderem die 
Nutzung von Verwaltungsdaten für statistische Zwecke. Die Verwendung 
von Verwaltungsdaten für die Erstellung statistischer Publikationen 
wird in Zukunft weiter an Bedeutung gewinnen.
Die Statistik erfüllt in unserer Gesellschaft eine wichtige Rolle 
in der Produktion und Vermittlung statistischer Informationen über 
Gesellschaft, Wirtschaft und Umwelt. Der amtlichen Statistik kommt 
heute die Funktion eines Informationszentrums zu, welches für die 
öffentliche Diskussion und politische Entscheidungsfindung von 
grosser Bedeutung ist. Die Regierung hat deshalb in ihr Programm für 
die Legislaturperiode 2005 bis 2009 verschiedene Punkte zur 
Weiterentwicklung der amtlichen Statistik aufgenommen.
Das geltende Gesetz über die amtliche Statistik ist mehr als 30 
Jahre alt und entspricht in mehrfacher Hinsicht nicht mehr den 
heutigen Anforderungen. So fehlen im Gesetz wichtige statistische 
Grundsätze wie fachliche Unabhängigkeit, Objektivität und Relevanz 
der Statistiken. Ungenügend sind auch die Datenschutzbestimmungen des
geltenden Statistikgesetzes. Für verschiedene der heute erstellten 
Statistiken fehlt zudem die rechtliche Grundlage. Ziel der 
Gesetzesrevision ist es, diese Lücken zu schliessen und den 
Veränderungen im Produktionsprozess der Statistiken Rechnung zu 
tragen.
Von 1950 bis 1975 nahm das Amt für Statistik die Aufgaben der 
amtlichen Statistik Liechtensteins wahr. 1976 erfolgte die 
Eingliederung der Statistik in das Amt für Volkswirtschaft. Aufgrund 
des themenübergreifenden Charakters der Statistik und der 
intensiveren statistischen Zusammenarbeit auf europäischer Ebene 
erweist sich diese Eingliederung der Statistik in das Amt für 
Volkswirtschaft als zunehmend problematisch. Mit der Gesetzesrevision
schlägt die Regierung deshalb vor, wieder ein Amt für Statistik zu 
schaffen. Auf diese Weise kann dem Grundsatz der fachlichen 
Unabhängigkeit gemäss dem Europäischen Verhaltenskodex für 
statistische Ämter Rechnung getragen werden und die 
Organisationsebene entspricht dem Niveau, wie es in anderen 
europäischen Ländern üblich ist.

Kontakt:

Ressort Wirtschaft
Horst Schädler, Ressortsekretär
Tel.: + 423 236 76 69
horst.schaedler@mr.llv.li

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