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pafl: Erste allgemeinverbindliche Gesamtarbeitsverträge per 1. Juni 2008

Vaduz (ots)

Vaduz, 27. Mai (pafl) - In der Sitzung vom 27. Mai
2008 hat die Regierung die Verordnungen über die 
Allgemeinverbindlicherklärung der Gesamtarbeitsverträge für das 
Maler- und das Gipsergewerbe verabschiedet. Liechtenstein verfügt 
damit zum ersten Mal seit dem Ende der Zwangsmitgliedschaft bei der 
ehemaligen GWK wieder über Gesamtarbeitsverträge, die für ganze 
Branchen gelten.
Seit der Aufhebung der Pflichtmitgliedschaft bei der ehemaligen 
GWK durch den Staatsgerichtshof herrschte in Liechtenstein die 
Situation vor, dass keine Gesamtarbeitsverträge (GAV) mehr vorhanden 
waren, welche für alle Marktteilnehmer Gültigkeit hatten. Lediglich 
die Mitglieder der Wirtschaftsverbände waren noch an die 
ausgehandelten Gesamtarbeitsverträge gebunden, was den sozialen 
Frieden im Arbeitsmarkt massiv gefährdete.
Aus diesem Grund schlug die Regierung ein Gesetz zur 
Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen vor, welches
durch den Landtag verabschiedet wurde und am 14. März 2007 in Kraft 
trat. Die Verbände begannen umgehend mit der Aushandlung der ersten 
Gesamtarbeitsverträge und parallel dazu mit dem Aufbau der benötigten
Infrastruktur für die Allgemeinverbindlicherklärung und die 
entsprechenden Kontrollen. Dazu Regierungschef-Stellvertreter Klaus 
Tschütscher: "Dass nur 14 Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes die 
ersten beiden Gesamtarbeitsverträge allgemeinverbindlich erklärt 
werden können, ist dem ausserordentlichen Einsatz aller Beteiligten 
zu verdanken."
Verbindliche Mindestregeln
Durch die beiden Verordnungen, welche am 1. Juni 2008 in Kraft 
treten und bis Ende 2010 gelten, werden für das Gipsergewerbe und das
Malergewerbe verbindliche Regelungen z. B. in den Bereichen 
Arbeitszeit, Lohn und Arbeitsbedingungen geschaffen. Durch die 
Allgemeinverbindlicherklärung wird gewährleistet, dass sich sämtliche
Betriebe, die in diesen Branchen aktiv sind, an diese 
Mindestregelungen zu halten haben. Dazu Sigi Langenbahn, Präsident 
des Liechtensteinischen ArbeitnehmerInnenverbandes (LANV): "Durch die
Allgemeinverbindlicherklärung wird sichergestellt, dass alle 
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einer Branche zu denselben fairen 
Bedingungen beschäftigt werden und dass das Lohn- und Sozialdumping 
dadurch eingebremst wird."
Gleich lange Spiesse
Auch die Wirtschaftskammer Liechtenstein, welche die Anträge auf 
Allgemeinverbindlichkeit zusammen mit dem Liechtensteinischen 
ArbeitnehmerInnenverband einreichte, zeigt sich sehr erfreut über 
diese beiden ersten allgemeinverbindlich erklärten 
Gesamtarbeitsverträge, wie Arnold Matt, Präsident der 
Wirtschaftskammer Liechtenstein, festhält: "Durch diese beiden 
Gesamtarbeitsverträge wird zum einen die Rechtssicherheit der 
Arbeitgeber massiv erhöht, zum anderen werden in den betroffenen 
Branchen endlich wieder gleich lange Spiesse für alle Anbieter auf 
dem Markt Liechtenstein geschaffen."
Kontrolltätigkeit wird aufgenommen
Die Stiftung zur Überwachung von allgemeinverbindlich erklärten 
Gesamtarbeitsverträgen (SAVE) wurde von der Wirtschaftskammer 
Liechtenstein und dem Liechtensteinischen ArbeitnehmerInnenverband 
gegründet. Sie wird mit dem Inkrafttreten der beiden Verordnungen 
ihre Tätigkeit aufnehmen, nachdem in den letzten Monaten bereits 
umfangreiche Vorarbeiten erledigt wurden. Dazu Hans-Peter 
Tschütscher, Präsident des Stiftungsrates und interimistischer 
Geschäftsführer: "Wir haben unsere Hausaufgaben gemacht und werden 
umgehend mit Kontrollen in den beiden Branchen Gipser und Maler 
beginnen."
Weitere allgemeinverbindliche GAV im Jahr 2008
Gemäss Auskunft der Wirtschaftskammer Liechtenstein sowie dem 
Liechtensteinischen ArbeitnehmerInnenverband soll im Jahr 2008 noch 
für 4 bis 6 weitere GAV der Antrag auf Allgemeinverbindlichkeit 
gestellt werden.

Kontakt:

Amt für Volkswirtschaft
Peter Beck, Amtsleiter
Tel.: +423 236 68 80

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