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pafl: Neues Stiftungsrecht vor Abschluss

Vaduz (ots)

Vaduz, 4. Juni (pafl) - In der Landtagssitzung vom
14. März 2008 hat der Landtag die Regierungsvorlage betreffend die 
Totalrevision des Stiftungsrechts in erster Lesung beraten. Die 
Vorlage ist dabei auf weitgehend positive Zustimmung gestossen. Die 
Regierung hat nun in ihrer Sitzung vom 3. Juni 2008 die Stellungnahme
zu den anlässlich der ersten Lesung aufgeworfenen Fragen zu Handen 
des Landtags verabschiedet.
Die wenigen Fragen drehten sich im Wesentlichen um die Errichtung 
privatnütziger Stiftungen mittels Gründungsanzeige, das 
Widerrufsrecht bzw. das Vollstreckungsprivileg sowie die 
Übergangsbestimmungen.
Die Fragen zur Errichtung mittels Gründungsanzeige waren deshalb 
entstanden, weil unklar war, welchen Mehrwert das neue Modell der 
Errichtung mittels Gründungsanzeige gegenüber dem alten Modell der 
Hinterlegung der Stiftungsurkunde bringen würde. Aus der 
Stellungnahme geht deutlich hervor, dass das geltende Recht keine 
wirksame Kontrolle des Gründungsvorgangs ermöglicht. Deshalb stellt 
die Neuregelung der Errichtung privatnütziger Stiftungen mittels 
Gründungsanzeige eine der zentralen Verbesserungen der Vorlage dar. 
Dabei betont die Regierung ausdrücklich, dass die Gründungsanzeige 
nur eines von mehreren wichtigen Elementen in einem Gesamtsystem 
einer deutlich verbesserten Kontrolle im Gründungsstadium darstellt, 
durch das die Entstehung gesetzwidriger oder sittenwidriger 
Stiftungen und die Umgehung der Stiftungsaufsicht in Zukunft 
erheblich effizienter vermieden werden kann.
Die Fragen zum Widerrufsrecht basierten auf gewissen Unklarheiten.
Die Regierung führt dazu aus, dass die vermeintliche Kritik nicht an 
der Befugnis zum Widerrufsvorbehalt bzw. am Widerrufsrecht als 
solchem besteht, sondern sich gegen das damit zusammenhängende 
Vollstreckungs- und Konkursprivileg, das heisst gegen Unzulässigkeit 
der Exekutionsführung in das Widerrufsrecht durch Gläubiger des 
Stifters richtet. Bei dieser Frage geht es um die Abwägung zwischen 
Stifterfreiheit und Gläubigerschutz. Die Regierung hat hier nach 
eingehender Überprüfung zu Gunsten des Gläubigerschutzes entschieden 
und das Vollstreckungsprivileg gestrichen. Am Widerrufsrecht selbst 
hingegen hält sie fest. Das Widerrufsrecht ist seit 1926 im 
liechtensteinischen Recht verankert. Gute Gründe, mit dieser langen 
und bewährten Tradition zu brechen, sind nicht ersichtlich. Zudem ist
das Institut des Widerrufsrechts auch in ausländischen 
Rechtsordnungen sowie im vergleichbaren Trustrecht zu finden.
Ferner war die Frage gestellt worden, ob das neue Recht auch für 
alle alten Stiftungen gelten solle. Die Erfüllung dieser Forderung 
würde zu einem nicht zu bewältigenden Aufwand für die Marktteilnehmer
führen, der in keinem Verhältnis zu dem Nutzen, der von einer 
"Gleichschaltung" aller Stiftungen zu erwarten wäre, stehen würde. In
den zentralen Bereichen kommt ohnehin neues Recht für Altstiftungen 
zur Anwendung. Die wenigen Ausnahmen, welche zum Fortbestand des 
alten Rechts führen, basieren auf rechtlichen wie auch faktischen 
Zwängen, weil beispielsweise bei Versterben des Stifters niemand zur 
Verfügung steht, der die alten Stiftungsdokumente anpassen könnte. 
Zusammenfassend erachtet die Regierung die vorgeschlagenen 
Übergangsbestimmungen deshalb als ausgewogenes Konzept.
Es kann somit festgehalten werden, dass die Regierungsvorlage zum 
neuen Stiftungsrecht im Hinblick auf die Verabschiedung und 
Inkraftsetzung, welche auf 1. April 2009 vorgesehen ist, in einem 
Punkt zu Gunsten des Gläubigerschutzes angepasst worden ist. Die 
Regierung ist überzeugt, dass sie mit der gegenständlichen 
Reformvorlage zum Stiftungsrecht ein inhaltlich gelungenes 
Gesamtkonzept vorlegt, das klare Konturen im Bereich der 
Stifterverantwortung, der Governance, der Begünstigtenrechte und der 
Aufsicht aufweist und dabei international geforderte Standards 
erfüllt. Mit der voraussichtlichen Verabschiedung des Stiftungsrechts
im Juni-Landtag wird damit eine glaubwürdige und nachhaltige Revision
zu Gunsten der Kunden des Finanzplatzes vollzogen werden. 
Gleichzeitig wird ein erster Meilenstein der Finanzplatzvision Futuro
erfolgreich umgesetzt.

Kontakt:

Ressort Justiz
Angelika Madlener, Mitarbeiterin der Regierung
Tel.: +423 236 76 65

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