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pafl: Dritter Länderbericht der Europäischen Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI)

Vaduz (ots)

Vaduz, 5. Juni (pafl) - Am 29. April 2008 wurde der
dritte Länderbericht, den die Europäische Kommission gegen Rassismus 
und Intoleranz (ECRI) über Liechtenstein verfasst hat, öffentlich. 
Der Bericht entstand auf der Basis der Informationen, welche eine 
Berichterstatter-Delegation der ECRI anlässlich ihres Besuchs vom 24.
bis 26. September 2007 in Liechtenstein gesammelt hatte. Die 
Delegation traf mit Vertretern und Vertreterinnen der Regierung und 
Ämter zusammen, aber auch mit Vertretern und Vertreterinnen von 
Vereinen und nichtstaatlichen Organisationen (NGOs).
Der Bericht soll einen umfassenden Überblick über die 
liechtensteinische Situation betreffend Rassismus und Intoleranz 
geben, indem er sich mit den verschiedenen rechtlichen Bestimmungen 
auseinandersetzt sowie Bereiche wie Bildung, Arbeit, Medien, 
Einwanderungspolitik, Flüchtlings- und Asylwesen ausleuchtet. Der 
dritte Bericht widmet sich insbesondere der Umsetzung der 
Empfehlungen des zweiten Berichts mit Schwergewicht auf der 
Integration von Personen ausländischer Herkunft. Die ECRI erwähnt 
immer wieder anerkennend in ihrem Bericht, dass Liechtenstein seit 
dem zweiten Bericht auf vielen Gebieten im Kampf gegen Rassismus und 
Intoleranz grosse Fortschritte erzielt und viele Massnahmen zur 
Bekämpfung von Rassismus und Intoleranz eingeführt habe. Gleichzeitig
weist sie aber auch darauf hin, dass nicht alle Empfehlungen aus dem 
zweiten Bericht umgesetzt oder nur teilweise umgesetzt wurden. So 
empfiehlt ECRI, dass die liechtensteinischen Behörden weitere 
Anstrengungen insbesondere auf dem Gebiet der Integration, der 
Einbürgerung, der Rassismusbekämpfung, der Gesetzesgrundlagen und der
Statistik unternehmen.
Die Empfehlungen der ECRI decken sich mehr oder weniger mit den 
Empfehlungen des Ausschusses zur Beseitigung von 
Rassendiskriminierung der UNO (CERD), welche auf der Basis des 
zweiten und dritten Länderberichts Liechtensteins unter dem 
internationalen Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von 
Rassendiskriminierung erstellt wurden.
Der Bericht wird in englischer und deutscher Sprache unter dem 
Thema Menschenrechte auf der Internetseite www.liechtenstein.li zu 
finden sein. Er kann auch auf der Website des Europarates unter 
www.coe.int abgerufen werden. In gedruckter Form kann der dritte 
Länderbericht der ECRI über Liechtenstein bei der Regierungskanzlei 
bezogen werden.

Kontakt:

Amt für Auswärtige Angelegenheiten
Christine Stehrenberger, Stv. Amtsleiterin
Tel.: +423 236 60 56

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