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pafl: Unterstützung für zwei nichtstaatliche Menschenrechtsorganisationen

Vaduz (ots)

Vaduz, 29. Oktober (pafl) - Im Rahmen des
liechtensteinischen Engagements im Bereich der Menschenrechte und der
Rechtsstaatlichkeit hat die Regierung beschlossen, zwei in diesem 
Bereich aktive nichtstaatliche Organisationen mit einem Gesamtbetrag 
von 22'000 Franken zu unterstützen. Es sind dies die "International 
Commission of Jurists (ICJ)" sowie der "International Service for 
Human Rights (ISHR)".
Die "International Commission of Jurists (ICJ)", welcher die 
Regierung eine Unterstützung von 12'000 Franken gewährt, ist ein 
globales Netzwerk von Richtern, Rechtsanwälten und 
Menschenrechtsverteidigern mit dem Ziel der Förderung des 
Völkerrechts, des Prinzips der Rechtsstaatlichkeit und der 
Menschenrechte. Die Nichtregierungsorganisation wurde 1952 in Berlin 
gegründet und ist seit 1959 in Genf angesiedelt. Die ICJ zählt viele 
der wichtigsten Richter, Anwälte und Menschenrechtsexperten zu ihren 
Mitgliedern. Daher ist es ihr möglich, massgebliche und praxisnahe 
Gutachten betreffend die Themen Menschenrechte und 
Rechtsstaatlichkeit zu erarbeiten. Mit ihrem geographisch, kulturell 
und rechtlich übergreifenden Netzwerk erfährt die ICJ Achtung auf 
höchstem Niveau. Die ICJ führt unter anderem Projekte durch, welche 
die zunehmende Gratwanderung zwischen Terrorismusbekämpfung und der 
Verletzung von elementaren Menschenrechten zu erforschen versucht. 
Des Weiteren beschäftigt sie sich auch mit der Unabhängigkeit des 
Rechtssystems und dem Zugang zum Gericht - Voraussetzungen, welche in
vielen Ländern nicht gegeben sind. Auch Staatshaftung und die 
Schliessung von Lücken im internationalen Recht zählen zu den 
Kernthemen der ICJ.
Der "International Service for Human Rights (ISHR)" wird von der 
Regierung mit 10'000 Franken unterstützt. Beim ISHR handelt es sich 
um eine dienstleistungsorientierte internationale 
Non-Profit-Organisation. Sie hat ihren Hauptsitz in Genf und ein Büro
in New York. Die vom ISHR bereitgestellten Dienstleistungen sollen 
die Arbeit anderer (staatlicher und nichtstaatlicher) Akteure im 
Rahmen des Menschenrechtssystems der UNO sowie in regionalen 
Menschenrechtssystemen unterstützen. Dabei ist der ISHR sowohl auf 
nationaler, regionaler, als auch auf internationaler Ebene tätig. 
Ziel der Arbeiten des ISHR ist die Förderung der Entwicklung, 
Stärkung, effektiven Nutzung und Umsetzung internationaler sowie 
regionaler Rechtsinstrumente und Mechanismen zum Schutz und zur der 
Förderung der Menschenrechte. Die vom ISHR bereitgestellten 
Dienstleistungen werden von Liechtenstein, insbesondere im 
Zusammenhang mit den Arbeiten zum Thema Menschenrechte im Rahmen der 
UNO, regelmässig genutzt.

Kontakt:

Amt für Auswärtige Angelegenheiten
Dominik Marxer
Tel.: +423 236 60 63

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