pafl: Mehr Sicherheit im grenzüberschreitenden Warenverkehr
Vaduz (ots)
Vaduz, 13. Februar (pafl) - Per 1. Juli 2009 sollen neue Massnahmen für mehr Sicherheit im grenzüberschreitenden Warenverkehr mit der EU eingeführt werden. Um die Auswirkungen auf Liechtenstein und die Schweiz so gering wie möglich zu halten, wurde unter Schweizer Federführung ein entsprechendes Abkommen mit der EU ausgehandelt.
Nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 riefen die USA eine Reihe von Massnahmen zur Erhöhung der Sicherheit ins Leben, unter anderem die verstärkte Überwachung des internationalen Warenverkehrs. In der Folge passte die EU den Zollkodex so an, dass ab dem 1. Juli 2009 für den gesamten Warenverkehr mit Drittstaaten, zu denen auch Liechtenstein und die Schweiz gehören, eine Vorausanmeldung vorgeschrieben wird, damit eine Risikoanalyse im Bereich der Sicherheit durchgeführt werden kann.
Die EU ist neben der Schweiz die grösste Lieferantin als auch Abnehmerin im Handel mit Liechtenstein. Einen beachtlichen Anteil nimmt dabei auch der Handel mit Halbfabrikaten und Vormaterialien ein. Zudem betreiben Liechtenstein und die angrenzende Rheintalregion einen regen grenzüberschreitenden Warenverkehr, welcher einerseits von Handwerksbetrieben, aber auch von der Industrie, nach Art der "Just-in-Time-Lieferung" abgewickelt wird und nicht zuletzt aufgrund der kurzen Distanzen zeitliche Verzögerungen nur schlecht erträgt. Aber auch der etwas weiter entfernte grenzüberschreitende Warenverkehr wie z. B. über die Nordschweiz nach Deutschland ist von dieser Neuregelung betroffen, da für die dort ansässige Grenzindustrie diese Bedingungen ebenfalls gelten und deshalb mit grösseren Zeitverlusten zu rechnen wäre, wenn auch nicht aufgrund der Voranmeldung selbst, dann als Folge der dadurch verursachten Staus bei der Abfertigung.
Hinzu kommt, dass aufgrund der geographischen Lage Liechtensteins Direktimporte und -exporte in Drittstaaten mit Ausnahme der internationalen Flughäfen in der Schweiz nur über EU-Territorium möglich sind. Weiters benutzt ein beachtlicher Teil des innergemeinschaftlichen EU-Transitverkehrs die Achsen über die Schweiz. Die Voranmeldepflicht würde die Stausituation an den Grenzen zusätzlich verschärfen.
Angesichts dieser Problematiken führte die Schweiz intensive Verhandlungen mit der EU, wobei dabei auch die Interessen Liechtensteins vertreten wurden. Das Ressort Wirtschaft hat dieser Angelegenheit von Anfang an grosse Priorität zugewiesen. Die Regierung ist dabei zum Schluss gekommen, dass dem Fürstentum Liechtenstein eine Lösung im Rahmen der Zollunion am besten dient und beauftragte das Amt für Handel und Transport mit der Koordination zwischen den zuständigen Behörden in der Schweiz und in Liechtenstein. Die erwähnten Verhandlungen führten zum Ergebnis, dass die EU die Sicherheitsstandards der Schweiz inklusive Liechtenstein als äquivalent anerkennen. Somit müssen keine summarischen Voranmeldungen im bilateralen Warenverkehr durchgeführt werden. Infolgedessen erfährt ein Grossteil der Ein- und Ausfuhren nach und von Liechtenstein keine Änderung. Ausgenommen bleibt der direkte Warenverkehr (Luftfracht und direkter Transit) mit Nicht-EU-Staaten (Drittstaaten).
Um auch den Warenverkehr mit Drittstaaten möglichst wenig zu behindern, wurde der Status eines zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (Authorized Economic Operator, kurz "AEO") eingeführt. Firmen, die diesen Status besitzen, kommen in den Genuss von Erleichterungen bei sicherheitsrelevanten Zollkontrollen, respektive der Gewährung von Vereinfachungen bei der Vorausanmeldung. Für die Erteilung dieses Status in Liechtenstein und der Schweiz wird voraussichtlich die Eidgenössische Oberzolldirektion in Bern zuständig sein.
Wie weiter? Die Verhandlungen sind abgeschlossen und der völkerrechtliche Umsetzungsprozess ist eingeleitet. Das Abkommen wird voraussichtlich mit der Einführung der neuen Sicherheitsmassnahmen am 1. Juli 2009 umgesetzt und angewandt. Detaillierte Informationen sind auf der Webseite des Amtes für Handel und Transport bereitgestellt (www.aht.llv.li und http://www.llv.li/pdf-llv-aht-infoblatt_24h_regel_20090127-4.pdf). Gerne steht das Amt für Handel und Transport den Interessierten für Fragen zur Verfügung.
Kontakt:
Amt für Handel und Transport
Wilfried Pircher, Leiter
T +423 236 69 00