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pafl: Internationaler Tag gegen Rassismus

Vaduz (ots)

Vaduz, 20. März (pafl) - Seit dem 21. März 1960, als
eine friedliche Anti-Apartheidsdemonstration in Sharpeville, 
Südafrika, gewaltsam niedergeschlagen wurde, begeht die 
internationale Gemeinschaft jeweils am 21. März den Tag gegen 
Rassismus. An diesem Tag werden die Bemühungen im Kampf gegen 
Rassismus und in der Förderung von Toleranz und gegenseitigem 
Verständnis gewürdigt.
Liechtenstein hat sich in den letzten Jahren vor allem für die 
Förderung gegenseitigen Verständnisses und der Integration von 
ausländischen Personen aktiv eingesetzt. Mit der Schaffung der 
Stabsstelle für Chancengleichheit und der Stelle eines 
Integrationsbeauftragten soll das integrationspolitische Prinzip 
"Fördern und Fordern" in allen Bereichen der Gesellschaft umgesetzt 
werden. Seit 2004 bemüht sich eine Arbeitsgruppe, welche sich aus 
Behördenvertretern und Mitgliedern der islamischen Gemeinschaften in 
Liechtenstein zusammensetzt, um die Anliegen der muslimischen 
Bevölkerung in Liechtenstein und um die Förderung von Toleranz und 
Respekt zwischen der muslimischen und der christlichen Bevölkerung. 
Auf Initiative der Arbeitsgruppe wurde ab dem Schuljahr 2007/2008 ein
Religionsunterricht in deutscher Sprache für muslimische Kinder an 
Primarschulen eingeführt. Gegenwärtig befasst sich die Arbeitsgruppe 
unter anderem mit der Suche nach Möglichkeiten für letzte Ruhestätten
für Muslime in Liechtenstein.
Was rassistisch motivierte Gewalt angeht, liessen im vergangenen 
Jahr vor allem die Ausschreitungen anlässlich des "Oktoberfests" in 
Mauren zwischen einer Gruppe rechtsextremer Personen aus 
Liechtenstein und der Schweiz gegen Personen mit türkischer Herkunft 
aufhorchen, an welchen ein Polizist mit einem Steinwurf und eine 
weitere Person mit Schlägen und Tritten schwer verletzt wurden. Die 
Polizei erstattete Anzeige gegen insgesamt sieben Personen, unter 
anderem wegen Sachbeschädigung, Körperverletzung und Beleidigung. 
Ausserdem wurde für die Taten ein rassendiskriminierendes Motiv 
geltend gemacht. Das Obergericht bestätigte ein Urteil des 
Landgerichts, das zwei Personen wegen Widerstands gegen die 
Staatsgewalt und teils wegen Raufhandels zu sieben Monaten 
teilbedingter Haft verurteilt hatte. Zwei Personen wurden 
freigesprochen. Das Urteil gegen drei weitere Personen, welche der 
liechtensteinischen rechten Szene zuzuordnen sind, wird im April 
erwartet.

Kontakt:

Amt für Auswärtige Angelegenheiten
Alicia Längle
T 1423 236 60 53

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