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pafl: Antirassismuskonferenz beendet Beratungen

Vaduz (ots)

Vaduz, 24. April (pafl) - Nach einem tumultösen
Beginn am Montag schloss die UNO-Konferenz über die Bekämpfung von 
Rassismus, Rassendiskriminierung, Ausländerfeindlichkeit und 
verwandter Intoleranz am Freitag in Genf ihre Arbeiten mit der 
Verabschiedung des Konferenzberichts ab. Neben den Länderdelegationen
nahmen auch über hundert Nichtregierungsorganisationen an der 
Konferenz teil und machten in zahlreichen Nebenveranstaltungen auf 
diverse Aspekte des Konferenzthemas aufmerksam.
Der Konferenzbericht enthält insbesondere das Schlussdokument, 
welches bereits am Dienstagnachmittag im Konsens verabschiedet worden
war. Diese frühe Verabschiedung war möglich geworden, nachdem sich 
die Delegationen am Freitag vor Beginn der Konferenz nach 
wochenlangen, zähen Verhandlungen auf einen Text hatten einigen 
können. Das Schlussdokument legt auf 16 Seiten ausführlich dar, in 
welchen Bereichen die internationale Gemeinschaft dringlichen 
Handlungsbedarf zur wirksameren Bekämpfung von Rassismus, 
Rassendiskriminierung, Ausländerfeindlichkeit und verwandter 
Intoleranz sieht. Es bildet damit eine wichtige politische Grundlage 
für die Fortführung der Bemühungen zur Rassismusbekämpfung auf 
nationaler, regionaler und internationaler Ebene. Als zentrales 
Rechtsinstrument zur weltweiten Bekämpfung von Rassismus wird das 
Internationale Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von 
Rassendiskriminierung bekräftigt. Dieses zählt derzeit 173 
Vertragsstaaten, darunter Liechtenstein.
Eines der besonders umstrittenen Themen während den Verhandlungen 
zum Schlussdokument war die Forderung nach verstärkten 
strafrechtlichen Massnahmen zur Verhinderung verletzender Äusserungen
über Religionen und religiöse Ansichten. Dem möglichen Konflikt 
zwischen Religionsfreiheit und dem Recht auf freie Meinungsäusserung 
wird in Artikel 20 des Internationalen Paktes über bürgerliche und 
politische Rechte Rechnung getragen. Dieser schreibt vor, dass jedes 
Eintreten für nationalen, rassischen oder religiösen Hass, durch das 
zu Diskriminierung, Feindseligkeit oder Gewalt aufgestachelt wird, 
durch Gesetz zu verbieten ist. Gleichzeitig hält Artikel 19 des 
gleichen UNO-Übereinkommens fest, dass das Recht auf freie 
Meinungsäusserung nur bestimmten, gesetzlich vorgesehenen 
Einschränkungen unterworfen werden darf, die erforderlich sind für 
die Achtung der Rechte oder des Rufs anderer oder für den Schutz der 
nationalen Sicherheit, der öffentlichen Ordnung, der Volksgesundheit 
oder der öffentlichen Sittlichkeit.
Dem Spannungsfeld in der konkreten Umsetzung dieser 
völkerrechtlichen Grundlage wird das UNO-Hochkommissariat für 
Menschenrechte eine Reihe von Veranstaltungen widmen, an denen die 
praktische Anwendung dieser Bestimmungen in verschiedenen 
Weltregionen untersucht wird. Das Schlussdokument der Konferenz 
unterstreicht in diesem Zusammenhang die grosse Bedeutung des Rechts 
auf freie Meinungsäusserung für eine demokratische und pluralistische
Gesellschaft und die wichtige Rolle, welche die Ausübung dieses 
Rechts bei der Rassismusbekämpfung spielen kann. Gleichzeitig wird 
Besorgnis über Fälle von rassischer oder religiöser Intoleranz und 
Gewalt sowie über die Verbreitung von negativen Stereotypen über 
Religionsangehörige und Ausländer geäussert.
Liechtenstein nahm an den Verhandlungen über das Schlussdokument 
aktiv teil und brachte diverse Textvorschläge ein. Diese fanden 
beispielsweise in den Bestimmungen über den Schutz von intern 
vertriebenen Personen vor Diskriminierung und in der Bekräftigung der
wichtigen Rolle regionaler Organisationen bei der Rassismusbekämpfung
ihren Niederschlag.

Kontakt:

Ständige Mission Liechtensteins in Genf
Patrick Ritter
T +41 22 734 29 00

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