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pafl: Suspendierung und Beendigung der Londoner Akte

Vaduz (ots)

Vaduz, 12. August (pafl) - Die Regierung hat am 11.
August 2009 der Suspendierung der Anwendung des Haager Abkommens 
betreffend die internationale Hinterlegung der gewerblichen Muster 
oder Modelle zugestimmt.
Das Haager Abkommen stammt aus dem Bereich des Markenrechts und 
verleiht dem Inhaber eines Musters oder Modells (Designs) die 
Möglichkeit, das Muster oder Modell auf dem Gebiet der 
Vertragsparteien dadurch schützen zu lassen, dass er eine Anmeldung 
bei der Weltorganisation für Geistiges Eigentum (WIPO) einreicht und 
die entsprechenden Länder benennt. Das Haager Abkommen hat 
verschiedene Revisionen erfahren, unter anderem durch die sogenannte 
Londoner Akte und die spätere Zusatzvereinbarung von Monaco. Die in 
diesen internationalen Verträgen festgehaltenen Abläufe zur 
Schutzgewährung bei Rechten an Mustern und Modellen sind sehr 
schwerfällig, die Akte hat daher ihre Bedeutung weitgehend verloren. 
Dies kommt auch durch die geringe Zahl von nur noch 14 
Vertragsparteien zum Ausdruck. Es wurde daher beschlossen, die 
Aufhebung der Wirksamkeit der Londoner Akte sowie der 
Zusatzvereinbarung von Monaco anzustreben. Diesem Vorgehen müssen die
Vertragsparteien, also auch Liechtenstein, zustimmen. Nach Vorliegen 
der Zustimmung aller Vertragsparteien zur Beendigung der Gültigkeit 
der Londoner Akte sowie der Zusatzvereinbarung von Monaco werden 
diese beiden internationalen Verträge formell aufgehoben werden.

Kontakt:

Amt für Auswärtige Angelegenheiten
Peter Matt
Tel.: +423 236 60 54

Amt für Handel und Transport
Karin Büchel
Tel.: +423 236 69 91

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