Tous Actualités
Suivre
Abonner Fürstentum Liechtenstein

Fürstentum Liechtenstein

pafl: Neuer Lohnausweis

Vaduz (ots)

Der neue Lohnausweis findet ab Steuerperiode 2011
und somit für Lohnzahlungen ab 2011 obligatorisch Anwendung. Es steht
den Arbeitgebern jedoch frei, den neuen Lohnausweis bereits für die 
Löhne der Jahre 2009 und 2010 zu verwenden.
Die Flexibilisierung und Individualisierung der Salärkonzepte 
haben zu einer starken Zunahme der Gehaltsnebenleistungen geführt, so
dass für Arbeitgeber das Ausfüllen des Lohnausweises stets 
schwieriger wurde. Der neue Lohnausweis soll hier insoweit 
Erleichterungen bringen, dass er einerseits detaillierter gestaltet 
ist und somit für die einzelnen Nebenleistungen entsprechende Felder 
vorsieht. Andererseits wurden als Hilfestellung zum Ausfüllen des 
Lohnausweises eine Kurzanleitung sowie eine Wegleitung erstellt. Da 
der neue Lohnausweis detaillierter und somit transparenter ist, führt
er zu mehr Rechtsgleichheit und Steuergerechtigkeit bei der 
Besteuerung der Löhne. Der neue Lohnausweis bringt auch eine 
weitgehende Harmonisierung des sozial-versicherungsrechtlichen sowie 
des steuerrechtlichen Bruttolohnes, soweit dies im Rahmen der 
bestehenden gesetzlichen Vorgaben möglich war.
Für kleine Unternehmen (bis maximal 10 Arbeitnehmer), welche kein 
eigenes Programm für die Erstellung des Lohnausweises besitzen, wurde
die Applikation "Lohnausweis" entwickelt. Dieses Hilfsmittel, welches
direkt über www.llv.li/lohnausweis aufgerufen werden kann, 
erleichtert ihnen das Ausfüllen des neuen Lohnausweisformulars. 
Unternehmen, die "lisign", die elektronische Signaturlösung der 
Landesverwaltung besitzen, haben noch einen weiteren Vorteil: Sie 
können die Lohnlisten nicht nur elektronisch erstellen, sondern sie 
auch direkt und online bei der Steuerverwaltung einreichen.
Der neue Lohnausweis wurde so gut wie möglich an das 
Lohnausweisformular der Schweiz angepasst. Da die Schweiz den neuen 
Lohnausweis nach einer langen Einführungs- und Testphase schon vor 
rund zwei Jahren eingeführt hat, kann Liechtenstein auf eine grosse 
Erfahrung zurückgreifen. Zudem verwenden diverse Arbeitgeber das 
schweizerische Lohnausweisformular bereits heute. Aufgrund der 
weitgehenden Übereinstimmung des liechtensteinischen mit dem 
schweizerischen Lohnausweis akzeptiert die Steuerverwaltung auch 
weiterhin den schweizerischen Lohnausweis.
Mit www.lohnausweis.llv.li wurde eine eigene Internetseite 
erstellt. Hier finden Sie neben dem Link zur vorstehend erwähnten 
Applikation "Lohnausweis" auch weitere nützliche Informationen zum 
neuen Lohnausweis.

Kontakt:

Steuerverwaltung
Norbert Negele
T +423 236 68 24

Philippe Schuster
T +423 236 67 38

Plus de actualités: Fürstentum Liechtenstein
Plus de actualités: Fürstentum Liechtenstein
  • 16.10.2009 – 17:00

    pafl: Liechtensteins Präsenz bei der Frankfurter Buchmesse

    Vaduz (ots) - Am Freitag, 16. Oktober 2009, zeigte sich Liechtenstein bei der 61. Frankfurter Buchmesse von einer ganz besonderen Seite und sorgte bei seinem 13. Auftritt für spezielle Aufmerksamkeit. Nach dem Podiumsgespräch zum Thema «Wirtschaftsentwicklung in Liechtenstein» gab es im «LeseZeichenLiechtenstein», einem Projekt der Kulturstiftung Liechtenstein, einen Empfang im Beisein der Kultur- und ...

  • 16.10.2009 – 07:53

    pafl: Ein Festtag für das Landesarchiv

    Vaduz (ots) - Am Samstag, den 24. Oktober 2009, findet die feierliche Eröffnung des neuen Archiv- und Verwaltungsgebäudes hinter dem Regierungsgebäude statt. Die gesamte Bevölkerung ist am Nachmittag eingeladen, bei Wurst und Bier mitzufeiern. Warum gibt es das Fürstentum Liechtenstein? Weil es seit über 600 Jahren ein eigener Staat ist und sich nie einem anderen Staat angeschlossen hat. Die ...