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pafl: Internationaler Tag der Menschenrechte

Vaduz (ots)

Vaduz, 9. Dezember (pafl) - Auch dieses Jahr wird am
10. Dezember weltweit der Tag der Menschenrechte begangen. Dabei wird
der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte gedacht, die am 10. 
Dezember 1948 von der UNO-Generalversammlung verabschiedet wurde. Der
diesjährige internationale Tag der Menschenrechte wurde von der UNO 
unter das Motto "Vielfalt annehmen, Diskriminierung beenden" 
gestellt.
Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948 ist das erste
Dokument mit universellem Charakter, das von einer internationalen 
Organisation verabschiedet wurde und detailliert die Menschenrechte 
und die grundlegenden Freiheiten auflistet. Die Erklärung verhalf der
Idee, dass die Menschenrechte keine rein nationale Angelegenheit, 
sondern international zu schützen sind, zum Durchbruch und war somit 
Ausgangspunkt für über 60 internationale Menschenrechtsübereinkommen,
welche heute den internationalen Standard des Menschenrechtsschutzes 
darstellen. Der Grundsatz der Nichtdiskriminierung nimmt in allen 
diesen Übereinkommen einen zentralen Stellenwert ein, verpflichten 
sich die Vertragsstaaten doch jeweils, die Menschenrechte ohne 
Diskriminierung hinsichtlich der Rasse, der Hautfarbe, des 
Geschlechts, der Sprache, der Religion, der politischen oder 
sonstigen Anschauung, der nationalen oder sozialen Herkunft, des 
Vermögens, der Geburt, der sexuellen Orientierung, einer allfälligen 
Behinderung oder des sonstigen Status zu gewähren.
Priorität in der liechtensteinischen Aussenpolitik
Die Förderung und der Schutz der Menschenrechte gehören zu den 
Grundpfeilern der Aussenpolitik Liechtensteins. Deshalb unterstützt 
Liechtenstein aktiv die Bemühungen der internationalen Gemeinschaft, 
den Menschenrechten mehr Geltung zu verschaffen. Dazu gehört auch die
innerstaatliche Umsetzung der zentralen Menschenrechtsstandards. 
Liechtenstein ist Vertragspartei der wichtigsten europäischen und 
universellen Menschenrechtsübereinkommen. Im Jahr 2009 wurde die 
Ratifikation von zwei zentralen Übereinkommen im Bereich des Schutzes
von Staatenlosen sowie eines Zusatzprotokolls des Europarats zum 
Schutz des Menschen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten vom 
Landtag beschlossen. Des Weiteren ist Liechtenstein auch im laufenden
Jahr seinen Verpflichtungen zur Berichterstattung über die Umsetzung 
von bereits ratifizierten Übereinkommen nachgekommen. So wurde im 
September der vierte Länderbericht Liechtensteins gemäss dem 
Übereinkommen über die Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der
Frau eingereicht. Im Frühling 2009 hat der UNO-Menschenrechtsrat in 
Genf zudem die Ergebnisse der ersten universellen periodischen 
Überprüfung (UPR) der Menschenrechtssituation in Liechtenstein zur 
Kenntnis genommen. Gemäss den in dieser Überprüfung genannten 
Empfehlungen hat das Amt für Auswärtige Angelegenheiten die 
Durchführung jährlicher Treffen mit den liechtensteinischen 
Menschenrechts-NGOs initiiert.

Kontakt:

Amt für Auswärtige Angelegenheiten
Christine Lingg
T +423 236 60 65

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