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pafl: Sicherheitsabkommen wird ratifiziert - Verordnungen genehmigt

Vaduz (ots)

Vaduz, 9. Dezember (pafl) - Die Regierung hat in
ihrer Sitzung vom 9. Dezember 2009 beschlossen, das Abkommen mit der 
Europäischen Union über die Sicherheitsverfahren für den Austausch 
von Verschlusssachen zu ratifizieren. Gleichzeitig hat die Regierung 
die für die Umsetzung des Sicherheitsabkommens notwendigen 
Verordnungen genehmigt.
Die immer enger werdende Zusammenarbeit zwischen Liechtenstein und
der Europäischen Union, vor allem im Bereich "Schengen/Dublin", 
bedingt, dass zwischen den Parteien klassifizierte Informationen 
(sogenannte Verschlusssachen) auszutauschen sind. Als Voraussetzung 
für einen solchen Austausch verlangt die EU den Abschluss eines 
Abkommens, das die Sicherheitsverfahren für den Austausch von 
Verschlusssachen regelt.
Der Schutz von Verschlusssachen umfasst vier grundlegende Aspekte:
Die physische Sicherheit, die IT-Sicherheit, die Sicherheit bei der 
Dokumentenverwaltung sowie die personelle Sicherheit. Um diesen 
Aspekten in Liechtenstein gerecht zu werden, ist die bestehende 
Rechtslage spezifisch zu ergänzen.
Die detaillierten Sicherheitsvorkehrungen sollen in zwei 
Verordnungen geregelt werden, einerseits in der 
Informationsschutzverordnung und andererseits in der Verordnung über 
die Personensicherheitsprüfung. Die Informationsschutzverordnung 
regelt den Schutz von Informationen des Landes und legt die 
Klassifizierung und Bearbeitung von Informationen fest. Die 
Verordnung über die Personensicherheitsprüfung regelt die 
Sicherheitsprüfungen durch die Landespolizei. Damit soll festgestellt
werden, ob die Integrität der zu prüfenden Personen beim Umgang mit 
Verschlusssachen ausser Zweifel steht.
Bevor klassifizierte Informationen ausgetauscht werden können, 
machen sich die Vertragsparteien ein Bild der jeweiligen 
Sicherheitsvorkehrungen vor Ort. Ein Evaluationsteam wird somit 
Liechtenstein einen Besuch abstatten und die Anwendung der 
Schutzvorschriften überprüfen.

Kontakt:

Ressort Inneres
Erik Purgstaller, Mitarbeiter der Regierung
T +423 236 60 92

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