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pafl: Urteil des EFTA-Gerichtshofs

Vaduz (ots)

Vaduz, 7. Januar (pafl) - Der EFTA-Gerichtshof hat
am 6. Januar 2010 über die Klage der EFTA-Überwachungsbehörde (ESA) 
betreffend die Aufrechterhaltung der liechtensteinischen 
Wohnsitzerfordernisse für die Mitglieder der Geschäftsleitung und des
Verwaltungsrats einer Bank sowie für Rechtsanwälte, Treuhänder, 
Patentanwälte und entschieden. Der EFTA-Gerichtshof hat die 
liechtensteinischen Wohnsitzerfordernisse als eine versteckte 
Diskriminierung qualifiziert und damit die EWR-Konformität der 
liechtensteinischen Wohnsitzerfordernisse verneint (Rechtssache 
E-1/09).
Der EFTA-Gerichtshof hat ausdrücklich anerkannt, dass der Schutz 
des guten Rufs des Finanzplatzes ein legitimes Interesse eines jeden 
Staates darstellt. Allerdings gäbe es weniger einschneidende 
Massnahmen als die von der ESA kritisierten Wohnsitzerfordernisse, um
diesen Zweck zu erreichen. "Wir werden das Urteil des 
EFTA-Gerichtshofs nun analysieren und die entsprechenden Schritte in 
die Wege leiten, wobei die Aufrechterhaltung der effektiven Kontrolle
über den Finanzplatz gesichert sein muss", so Regierungschef Klaus 
Tschütscher.

Kontakt:

Stabsstelle EWR
T +423 / 236 60 37

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