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pafl: Einigung zum Verbrechen der Aggression

Vaduz (ots)

Vaduz, 14. Juni (pafl) - Die Vertragsstaaten des
Internationalen Strafgerichtshofes (ICC) haben sich am vergangenen 
Samstag in Kampala, Uganda, auf eine Definition des Verbrechens der 
Aggression bzw. des Aggressionskrieges geeinigt. Gleichzeitig wurde 
die aktive Strafverfolgung von Tätern grundsätzlich dem ICC 
anvertraut. Der historische Beschluss hat zur Folge, dass über 60 
Jahre nach den Tribunalen von Nürnberg und Tokio die politisch 
Verantwortlichen für die schwersten Formen illegaler Gewaltanwendung 
zwischen Staaten nun mit strafrechtlicher Verfolgung auf 
internationaler Ebene rechnen müssen.
Der Beschluss ist ein grosser Erfolg für die liechtensteinische 
Diplomatie. Bereits vor sieben Jahren hatte der liechtensteinische 
Botschafter in New York, Christian Wenaweser, unterstützt von seinem 
Stellvertreter Stefan Barriga, die Leitung der damals als 
aussichtslos geltenden Verhandlungen übernommen. Auch während der 
Eröffnung der Revisionskonferenz vor zwei Wochen, an der auch 
Regierungsrätin Aurelia Frick teilnahm, galt eine Einigung auf die 
nun gefundene umfassende Lösung als unrealistisch. In der 
Schlussphase der Verhandlungen in Kampala gelang es dem 
liechtensteinischen Team, weitere Konzessionen von allen Seiten zu 
erzielen und die ständig vor dem Zusammenbruch stehenden Gespräche im
Gang zu erhalten. Mit seinem Kompromissvorschlag, der die Differenzen
der Delegationen der USA bzw. Brasiliens zur letzten noch 
ausständigen Frage überbrückte, konnte schliesslich eine Einigung 
erzielt werden. Demnach soll die Gerichtsbarkeit des ICC zum 
Verbrechen der Aggression frühestens in sieben Jahren aktiviert 
werden. Das gesamte Verhandlungspaket, welches einen Zusatz zum Römer
Statut des ICC darstellt, wurde anschliessend im Konsens der 
Delegierten angenommen. Die Lösung sieht vor, dass der ICC bei Fällen
von Aggression zwischen den 111 Vertragsstaaten auch ohne Genehmigung
des UNO-Sicherheitsrates tätig werden kann. Darüber hinaus kann der 
Sicherheitsrat jedoch auch Fälle von Aggression an den ICC 
überweisen, an denen Nicht-Vertragsstaaten beteiligt sind.
Der Erfolg von Kampala stellt erneut unter Beweis, dass ein 
Kleinstaat im internationalen System zur Wahrung von Frieden und 
Sicherheit wichtige Beiträge leisten kann. Die Definition des 
Verbrechens der Aggression und die für 2017 zu erwartende Aktivierung
der ICC-Gerichtsbarkeit sind ein wichtiger Schritt zur Erreichung der
Rechtsstaatlichkeit auf internationaler Ebene. Die Gewaltausübung 
zwischen Staaten wird dadurch der strafrechtlichen Kontrolle auf 
internationaler Ebene unterzogen. Zudem ist zu erwarten, dass 
zahlreiche ICC-Vertragsstaaten die Definition von Aggression in das 
innerstaatliche Strafrecht aufnehmen werden, wodurch 
völkerrechtswidrige Gewaltanwendung bereits auf innerstaatlicher 
Ebene verhindert werden kann.

Kontakt:

Amt für Auswärtige Angelegenheiten
Isabel Frommelt
T +423 236 60 64

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