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pafl: Abänderung der Landwirtschaftsdienstleistungs-Förderungs-Verordnung

Vaduz (ots)

Vaduz, 28. Oktober (pafl) - Die Regierung hat in
ihrer Sitzung vom 26. Oktober 2010 die Verordnung über die Abänderung
der Landwirtschaftsdienstleistungs-Förderungs-Verordnung genehmigt. 
Die Änderung betrifft die Förderung von Selbsthilfe. Mit der 
Verordnungsanpassung wurde der in Artikel 13 der Verordnung 
vorgesehene Höchstbetrag von 35 Prozent der anrechenbaren 
Verwaltungskosten zur Förderung von Selbsthilfeorganisationen 
aufgehoben.

Kontakt:

Ressort Umwelt, Raum, Land- und Waldwirtschaft
Landwirtschaftsamt
Julius Ospelt, Amtsleiter
T +423 236 66 00

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