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pafl: Gleichstellungsgesetz - Regierung beschliesst Abänderung

Vaduz (ots)

Vaduz, 16. November (pafl) - Die Regierung hat in
ihrer Sitzung vom 16. November den Bericht und Antrag zur Abänderung 
des Gleichstellungsgesetzes genehmigt. Ein künftiger Bestandteil des 
Gesetzes sind unter anderem Bestimmungen, die die Gleichstellung von 
Mann und Frau auch ausserhalb des Arbeitsmarktes gewährleisten 
sollen. Damit schafft die Regierung die rechtliche Grundlage für eine
noch bessere Eingliederung von Männern und Frauen in das 
wirtschaftliche und soziale Leben.
Richtlinien der Europäischen Union sowie des Europäischen 
Parlaments als Anstoss
Die Richtlinie 2004/113/EG des Rats der Europäischen Union 
verbietet Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts im Bereich des 
Zugangs zu und der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen. "Die 
Gleichstellung von Mann und Frau soll damit nicht nur im Erwerbsleben
gewährleistet sein. Versicherungen ist es beispielsweise untersagt, 
Prämien oder Leistungen vom Geschlecht abhängig zu machen. Ausnahmen 
sind nur dann erlaubt, wenn die unterschiedliche Behandlung auf 
relevanten und genauen versicherungs-mathematischen und statistischen
Grundlagen basiert", erläuterte Regierungschef und Familienminister 
Klaus Tschütscher.
Die Richtlinie 2006/54/EG des Europäischen Parlamentes soll die 
Chancengleichheit und Gleichbehandlung von Männern und Frauen bei 
betrieblichen Systemen der sozialen Sicherheit durchsetzen. Diese 
Systeme bieten Schutz vor den Auswirkungen von Krankheit, 
Invalidität, Alter, Berufsunfall und Berufskrankheit sowie 
Arbeitslosigkeit. Die Richtlinie verbietet direkte oder indirekte 
Diskriminierung und bezieht sich besonders auf die Berücksichtigung 
des Zivilstandes, der sich nicht auswirken darf auf den 
Anwendungsbereich der Systeme, den Zugang zu den Systemen, die 
Beitragspflicht und die Beitragsbemessung, die Berechnung der 
Leistungen sowie die Voraussetzungen für den Leistungsanspruch und 
die Geltungsdauer.
Rechtsvorschriften zur Gleichbehandlung von Männern und Frauen 
vereinfachen
Ein weiterer Zweck der Richtlinie des Europäischen Parlamentes ist
eine klare und übersichtliche Darstellung der Gleichbehandlung und 
Gleichstellung von Mann und Frau. "Auch die Regierung will die 
bestehenden Gleichbehandlungsrichtlinien in einem einzigen 
Gesetzeswerk zusammenfassen, um sie allen Bürgerinnen und Bürgern 
noch klarer zu übermitteln", so Familienminister Klaus Tschütscher.

Kontakt:

Ressort Familie und Chancengleichheit
Patricia Wildhaber
T +423 236 60 34

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