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pafl: Bericht und Antrag der Regierung betreffend die Schaffung eines Partnerschaftsgesetzes verabschiedet

Vaduz (ots)

Vaduz, 26. November (pafl) - An der
Regierungssitzung vom 23. November 2010 wurde der Bericht und Antrag 
betreffend die Schaffung eines Gesetzes über die eingetragene 
Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare verabschiedet. Damit soll 
gleichgeschlechtlichen Paaren ein gesetzlich geregelter Rahmen für 
ihre Lebensgemeinschaft ermöglicht werden. Die Vorlage lehnt sich dem
schweizerischen Partnerschaftsgesetz an.
Gleichgeschlechtliche Paare haben heute in Liechtenstein 
grundsätzlich die gleiche Rechtsstellung wie unverheiratete 
heterosexuelle Paare. Im Gegensatz zu diesen haben sie allerdings 
keine Möglichkeit, ihrer Gemeinschaft einen gesetzlich geregelten 
Rahmen zu geben. Deshalb soll die eingetragene Partnerschaft 
gleichgeschlechtlicher Paare eingeführt werden.
Die Eintragung begründet eine Lebensgemeinschaft mit gegenseitigen
Rechten und Pflichten. Die beiden eingetragenen Partnerinnen oder 
Partner haben einander Beistand zu leisten und Rücksicht aufeinander 
zu nehmen. Sie haben gemeinsam nach ihren Kräften für den gebührenden
Unterhalt der Gemeinschaft zu sorgen. Über die gemeinsame Wohnung 
kann nur zusammen verfügt werden. Die eingetragenen Partnerinnen oder
Partner haben sich gegenseitig Auskunft über Einkommen, Vermögen und 
Schulden zu geben.
Im Erbrecht, im Sozialversicherungsrecht, in der beruflichen 
Vorsorge, im Ausländer- und Einbürgerungsrecht, im Steuerrecht sowie 
im übrigen öffentlichen Recht sollen die eingetragenen Paare den 
Ehepaaren gleichgestellt werden.
Ein wesentlicher Unterschied zur Ehe besteht allerdings darin, 
dass die Adoption eines Kindes und die Anwendung von 
fortpflanzungsmedizinischen Verfahren nicht zulässig sind. Folglich 
gibt es keine gemeinsamen Kinder in der eingetragenen Partnerschaft. 
Darüber hinaus bleibt die Namensgebung unberührt, sodass ein 
gemeinsamer Nachname nicht gestattet wird.
Eine mehrfache eingetragene Partnerschaft soll wie eine mehrfache 
Ehe unter Strafe gestellt werden. Zudem kann eine verheiratete Person
keine Partnerschaft eintragen lassen, und eine eingetragene Partnerin
oder ein eingetragener Partner kann keine Ehe eingehen.
Mit dem Partnerschaftsgesetz soll ein wichtiger Beitrag zur 
Überwindung der gesellschaftlichen Tabuisierung und Diskriminierung 
von Homosexualität geleistet werden. Liechtenstein ist das einzige 
deutschsprachige Land, welches die eingetragene Lebenspartnerschaft 
gleichgeschlechtlicher Paare nicht kennt. In der Schweiz, in 
Österreich und in Deutschland wurde diese Diskriminierung von 
homosexuellen Paaren durch die Möglichkeit eingetragener 
Partnerschaften bereits aufgehoben.

Kontakt:

Ressort Justiz
Ivana Ritter
T +423 236 60 85

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