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pafl: Elektrizitätsmarktgesetz und Erdgasmarktgesetz: Vernehmlassungen gestartet

Vaduz (ots/pafl) -

Die Regierung hat die Abänderungen des Gesetzes über den Elektrizitätsmarkt und des Gesetzes über den Erdgasmarkt in die Vernehmlassung gegeben. Mit den Abänderungen werden die europäischen Richtlinien des sogenannten 3. Energiemarkt-Liberalisierungspakets in nationales Recht übernommen.

Das 3. Energiemarkt-Liberalisierungspaket hat sich zum Ziel gesetzt, die Strom- und Gasmärkte besser zu integrieren, die Verbindungsleitungen effizienter zu nutzen und durch strengere Entflechtungsvorschriften Hemmnisse für grenzüberschreitenden Handel und Investitionen in die Netzinfrastruktur zu beseitigen. Ein zusätzlicher Schwerpunkt liegt darin, Rahmenbedingungen zur verstärkten Zusammenarbeit und Koordination der Übertragungsnetzbetreiber und Fernleitungsnetzbetreiber und der Regulierungsbehörden untereinander zu schaffen.

Für die Zusammenarbeit der Energieregulatoren ist vorgesehen, eine europäischen Agentur (Agency for the Cooperation of Energy Regulators, ACER) einzurichten, in der erstmals ein aus Vertretern der nationalen Regulierungsbehörden bestehendes Organ massgeblich an Regulierungsentscheidungen auf europäischer Ebene mitwirkt.

Die Liechtensteinischen Kraftwerke und die Liechtensteinische Gasversorgung sind von den strengeren Entflechtungsvorschriften nicht betroffen und können ihre heutige Rechtsform und Organisation unverändert weiterführen.

Die Vernehmlassungsfrist läuft für beide Vorlagen bis 29. Juli 2011. Die Vernehmlassungsberichte können bei der Regierungskanzlei oder über deren Homepage (www.rk.llv.li - Vernehmlassungen) bezogen werden.

Kontakt:

Ressort Wirtschaft
Anne-Sophie Constans-Lampert
T +423 236 60 88

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