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pafl: Regierung verabschiedet Verordnung über Online-Geldspiele

Vaduz (ots/pafl) -

Die Verordnung über Online-Geldspiele regelt die Zulassung und den Betrieb von Online-Geldspielen. Sie enthält Regelungen über die Erteilung von Konzessionen, die Organisation der Veranstalter von Online-Geldspielen, die Sicherheitsvorschriften, das Spielangebot, die Geldspielabgabe und die Sorgfaltspflichten zur Bekämpfung von Geldwäscherei, organisierter Kriminalität und Terrorismusfinanzierung.

Gemäss Geldspielgesetz unterstehen alle, die gewerbsmässig und öffentlich Online-Geldspiele veranstalten wollen, einer Konzessionspflicht. Zu den Konzessionsvoraussetzungen des Geldspielgesetzes gehören unter anderem die Auflistung jener Personen die als "wichtige Geschäftspartner" gelten, der gute Leumund der Antragsteller und eine geeignete inländische Betriebsstätte.

Angebot von Geldspielen im Ausland

Online-Geldspiele lassen sich oft nicht rentabel betreiben, wenn der Anbieter nur Spielteilnehmer aus Liechtenstein zulassen darf. In diesem Zusammenhang will die Regierung jedoch verhindern, dass Online-Geldspiel-Anbieter eine liechtensteinische Konzession dazu missbrauchen, unter systematischer Verletzung von ausländischen Verboten und Beschränkungen Geschäftsbeziehungen mit ausländischen Spielteilnehmern einzugehen. Deshalb sieht das Gesetz vor, dass die Angebote eines liechtensteinischen Konzessionärs auch im Ausland zugänglich sein können, soweit dadurch der Rechtsfriede mit dem Ausland nicht gestört wird. Das bedeutet insbesondere, dass der liechtensteinische Anbieter von Online-Geldspielen zusätzlich auch ausländische Bewilligungen oder Konzessionen einzuholen hat, wo solche vorgeschrieben sind, und dass er ausländische Verbote und Beschränkungen zu beachten hat, will er nicht den Entzug seiner liechtensteinischen Konzession oder eine Bestrafung riskieren. "Der Veranstalter von Online-Geldspielen darf seine Angebote durchführen, soweit er den Nachweis erbringt, dass er über die erforderlichen Bewilligungen verfügt oder die Geldspiele im betreffenden Land bewilligungsfrei durchgeführt werden dürfen", betont Regierungschef-Stellvertreter Martin Meyer.

Konzessionsvergabe

Derzeit sieht der Gesetzgeber bei Onlineangeboten eine Geldspielabgabe von mindestens 5 Prozent und höchstens 12,5 Prozent der Bruttospielerträge vor. Dieser Wert ist geringer wie jener eines terrestrischen Casinos. Nach der neuen dänischen Steuerregelung werden die Anbieter von Online-Glücksspielen und die Anbieter herkömmlicher Glücksspiele auch steuerlich unterschiedlich behandelt. Da die Europäische Kommission derzeit Zweifel daran hat, ob diese Unterscheidung im dänischen Steuerrecht gerechtfertigt ist, oder diese als staatliche Beihilfe betrachtet werden muss, verzichtet die Regierung bis 2013 auf die Vergabe einer Onlinekonzession im Onlinebereich. Nicht betroffen sind Unternehmen, die bereits eine Bewilligung nach bisherigem Recht haben und diese innert eines Jahres nach Inkrafttreten des Geldspielgesetzes an das neue Geldspielrecht anpassen müssen. Den Gesellschaften, die unter diese Übergangsbestimmung des Geldspielgesetzes fallen, wird aus Gründen der Rechtssicherheit die Möglichkeit gegeben, ein Gesuch auf Erteilung einer Konzession einzureichen. Entsprechende Anträge werden geprüft, wobei kein Rechtsanspruch besteht.

Kontakt:

Markus Kaufmann
Persönlicher Mitarbeiter des Regierungschef-Stellvertreters
T +423 236 60 09

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