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pafl: Neue Verordnung zum Hochschulgesetz erlassen

Vaduz (ots/pafl) -

An der Sitzung vom 16. August 2011 hat die Regierung die neue Verordnung zum Hochschulwesen erlassen. Darin werden unter anderem detaillierte Voraussetzungen für eine provisorische Bewilligung zur Führung einer Hochschule unter Berücksichtigung allgemein anerkannter Akkreditierungsrichtlinien Weiterbildungsstudiengänge, Bedingungen des Verfahrens der Zulassung ohne Maturaausweis oder vergleichbaren Abschluss, Bezeichnung der Hochschulqualifikationen und Details zur Graduate School vorgegeben. Die Verordnung tritt am 1. September in Kraft.

Kontakt:

Ressort Bildung
Helmut Konrad, Leiter Abteilung Mittel- und Hochschulwesen, Schulamt
T +423 236 67 58

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