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pafl: Vernehmlassung zur Anpassung der Frühpensionierung für Staatsangestellte gestartet

Vaduz (ots/pafl) -

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 27. September 2011 den Vernehmlassungsbericht zur Anpassung des Besoldungsgesetzes im Bereich der Frühpensionierung verabschiedet. Damit soll die Regelung der Frühpensionierung unter grundsätzlichen Beibehaltung des Instruments verschiedene Anpassungen erfahren.

Mit der vorgeschlagenen Anpassung des Besoldungsgesetzes will die Regierung an der Möglichkeit der Frühpensionierung von Staatsangestellten festhalten, passt allerdings die Art und den Umfang der Lösung im Rahmen der Sanierung des Staatshaushaltes an. Eingeladen zur Teilnahme an der Vernehmlassung werden alle Personalverbände der betroffenen Abreitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Frühpensionierung neu erst ab 62 Jahren möglich

Die Regierung schlägt vor, das Alter für eine Frühpensionierung von heute 60 neu auf 62 Jahre zu erhöhen. Zudem wird auch die Finanzierung angepasst. Für die Bezüger der Frühpensionierung hat dies in der Regel keine wesentlichen finanziellen Einbussen zur Folge. Im Interesse des Arbeitgebers sollen weiterhin in Ausnahmefällen Pensionierungen bereits mit 58 Jahren möglich sein. Damit will sich die Regierung dieses personalpolitische Instrument erhalten, um bei Reformen oder weiteren notwendigen Sparmassnahmen einen sozialverträglichen Stellenabbau zu ermöglichen.

Einsparungen in Millionenhöhe

Die Regierung erwartet sich aus dieser Anpassung des Besoldungsgesetzes Einsparungen in Höhe von mehreren Millionen. Diese werden allerdings erst über die Jahre wirksam, da ein Übergangszeitraum von 2 Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes vorgeschlagen wird. Mit diesen Einsparungen werden die strategischen Ziele der Agenda 2020 sowie der Sanierung des Staatshaushaltes umgesetzt.

Kontakt:

Peter Beck,
Persönlicher Mitarbeiter des Regierungschefs
Telefon +423 236 64 40

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