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pafl: Abänderung Gebührenverordnung zum EWR-Arzneimittelgesetz

Vaduz (ots/pafl) -

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 11. Oktober die Verordnung über die Einhebung von Gebühren nach dem Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-AMG-GebV) abgeändert. Grund für die Abänderung ist die Anpassung der gesetzlichen Grundlage, des EWR-Arzneimittelgesetzes (EWR-AMG). Durch die Einfügung neuer Tatbestände in das EWR-AMG war es notwendig, entsprechende Gebührennormen festzulegen und diese in der EWR-AMG-GebV zu verankern.

Kontakt:

Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen
Peter Malin, Leiter
T +423 236 73 20

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