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ikr: Regierung genehmigt Sportstättenkonzept 2012

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 12. Juni 2012 das Sportstättenkonzept 2012 genehmigt. Das Sportstättenkonzept 2012 ersetzt dasjenige aus dem Jahre 1995 und stellt Richtlinien bzw. Leitlinien zur Verfügung, nach welchen in Zukunft der Neubau (Investitionen) und die Renovation (Instandsetzung) von Sportinfrastruktur erfolgen soll. Für bestehende Bauten aber auch zukünftige Bauvorhaben wird ein verbindlicher Anforderungskatalog mit einem klar vorgegebenen Verfahren erstellt.

Koordination beim Bau von Sportinfrastruktur

In den vergangenen Jahren wurden in den Gemeinden grösstenteils mit Landessubventionen verschiedene Sportstätten errichtet. Grundsätzlich kann einerseits festgestellt werden, dass Liechtenstein über viele qualitativ sehr gute Sportstätten verfügt, allerdings für einige Sportarten entsprechende Anlagen fehlen. Andererseits erfolgte die Errichtung dieser Infrastruktur ohne ein übergeordnetes Konzept und deshalb weitgehende unkoordiniert. Aufgrund dieser Ausgangslage liegt das oberste Ziel des Sportstättenkonzepts 2012 in der Koordination zwischen Land, Gemeinden und Dritten beim Neubau und der Renovation von Sportstätten, um insbesondere auch die infrastrukturellen Bedingungen für nationale Sportverbände zu verbessern.

Klare Vorgaben und Kriterien

Das Sportstättenkonzept beinhaltet einen transparenten Raster in Form von klaren Kriterien, Voraussetzungen, Bedingungen und Auflagen, die eine Sportanlage erfüllen muss, damit sie förderungswürdig ist. Weitere wesentliche Ziele, die mit der Neufassung des Sportstättenkonzepts verfolgt werden, sind die klare Regelung der Zuständigkeiten, Aufgaben, Abläufe und Verfahren sowie Fragen der Finanzierung und Nutzung. Vorgaben der internationalen Sportverbände hinsichtlich der technischen Beschaffenheit sind in Zukunft zwingend zu beachten. Mittel- bis langfristig soll mit dem Sportstättenkonzept 2012 die Sportinfrastruktur vom Ist- zu einem anzustrebenden Sollzustand geführt werden. Dies wird mehrere Jahre bzw. Jahrzehnte in Anspruch nehmen.

Vernehmlassungsergebnisse berücksichtigt

Die Gemeinden und die Landessportverbände hatten Gelegenheit, im Rahmen einer Vernehmlassung Stellungnahme zum Sportstättenkonzept 2012 zu beziehen. Die Gemeinden und Verbände begrüssen grundsätzlich das Konzept. Besonders die in Zukunft angestrebte Koordination von Bau und Renovation der Sportstätten wird als sinnvoll erachtet. In Bezug auf die in der Vernehmlassung vorgeschlagene Finanzierungsaufteilung zwischen Land und Gemeinden hat die Regierung auf die von den Gemeinden geäusserte Kritik reagiert. Diesbezüglich wird im von der Regierung genehmigten Sportstättenkonzept 2012 der rechtliche Status Quo beibehalten. Es gelten unverändert die Bestimmungen des Subventions- und Sportgesetzes.

Kontakt:

Ressort Sport
Johann Pingitzer
T +423 236 6044

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