ikr: Abänderung der Gewerbeverordnung
Vaduz (ots/ikr) -
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 26. Juni 2012 die Abänderung der Gewerbeverordnung genehmigt. Durch die Neuformulierung einzelner Punkte soll dem Willen des Gesetzgebers besser Rechnung getragen werden.
Eine wesentliche Änderung betrifft dabei den Rechnungslegungs- oder Controllingexperten (Buchhalter). So soll steuerliche Beratungstätigkeit, die bisher in den Tätigkeitsbereich des Buchhalters fiel und zur Ausübung einer ordentlichen Buchhaltung auch erforderlich ist, weiterhin in den Tätigkeitsbereich des Rechnungslegungs- und Controllingexperten fallen. Steuerliche Beratung, wie sie das Tätigkeitsfeld von Rechtsanwälten, Treuhändern und Wirtschaftsprüfern betrifft, wird neu den Spezialgesetzen unterstellt. Entscheidende Abgrenzungskriterien sind zum einen der Zusammenhang zu einem Buchhaltungsmandat und zum anderen die Art der Tätigkeit. Letztere kann zwar die Einordnung wirtschaftlicher Zusammenhänge in steuerlicher Hinsicht und damit zusammenhängende Deklarationstätigkeiten gegenüber den Behörden umfassen, nicht jedoch eine Beratung, welche die steuerliche Situation einer Unternehmung umfassend plant und gestaltet.
Um mehr Rechtssicherheit zu gewährleisten und Missbräuchen vorzubeugen, wurden auch die Bestimmungen über das Gewerbe des Privatdetektivs bzw. des Sicherheitsfachmanns konkretisiert. Wer für einen Inhaber einer Bewilligung in dieser Branche tätig ist, muss neu beispielsweise seine Zuverlässigkeit und Eignung nachweisen. Und wenn die Voraussetzungen für eine Erteilung der Legitimation nicht mehr gegeben sind, kann diese auch entzogen werden.
Kontakt:
Ressort Wirtschaft
Ina Lueger
T +423 236 60 17