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ikr: Einführung Praena-Test

Vaduz (ots/ikr) -

Beim sogenannten Praena-Test der Konstanzer Firma LifeCodexx handelt es sich um einen Bluttest, der beim ungeborenen Kind Trisomie 21, besser bekannt als Down-Syndrom, erkennen soll. Bislang klärt diese Frage eine Fruchtwasseruntersuchung, welche den Fötus aber stark gefährdet und zu spontanen Aborten führen kann.

Was auf den ersten Blick als Fortschritt gesehen werden kann, führt unweigerlich auch zu vielen kritischen Fragen, die beantwortet werden müssen. Dies gilt aktuell für den Praena-Test im Speziellen, darüber hinaus aber auch für künftige Entscheide im Zusammenhang mit dem Schutz des ungeborenen Lebens im Allgemeinen. Es geht um die Rolle des Staates in seiner Verantwortung und Anwaltschaft gegenüber Minderheiten, Schwachen und insofern auch gegenüber dem ungeborenen Kind.

Weder Gentests noch die Pränataldiagnostik sollen an den Pranger gestellt werden. Sie sind aus der modernen Medizin nicht wegzudenken und erfüllen einen wichtigen Zweck, beispielsweise im Zusammenhang mit Krebserkrankungen. Wir müssen uns aber fragen, wo die Grenze zwischen Therapie und Selektion verläuft.

Dasselbe gilt natürlich auch für die Fruchtwasserpunktion, welche von vielen Eltern gewünscht wird und durch den Praena-Test mit weniger Gefahr für das ungeborene Leben ersetzt werden kann. Darin kann man aber auch vermuten, dass wegen der nicht vorhandenen Gefahr für das ungeborene Leben der Test zur Regel wird. Damit verbunden steigt auch der Entscheidungsdruck für Eltern, ob das Kind nach der Diagnose ausgetragen werden soll.

Vor dem Hintergrund des im letzten Herbst erfolgten Neins der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs wäre es unverantwortlich, ein Verfahren zuzulassen, das als Grundlagenentscheidung für einen Schwangerschaftsabbruch dient. Zu moralischen und ethischen Fragen gesellen sich gesellschaftspolitische und versicherungstechnische Fragen, die einer Antwort bedürfen.

Vielerorts stösst der Praena-Test auf Kritik. Wir sollten davor nicht die Augen verschliessen.

Kontakt:

Sekretariat Ressort Justiz
T +423 236 60 08

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