ikr: Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts zur Gewährleistung von EWR-Rechtskonformität
Vaduz (ots/ikr) -
Die Regierung hat einen Vorschlag zur Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts in die Vernehmlassung gegeben.
Im Rahmen eines an Liechtenstein gerichteten formellen Mahnschreibens (Letter of Formal Notice) hat die EFTA-Überwachungsbehörde über ein anhängiges Verfahren zur Überprüfung von Art. 905 PGR informiert und Zweifel an der EWR-Rechtskonformität dieser Bestimmung geäussert. Art. 905 PGR regelt das Erfordernis der Bestellung eines inländischen Mittreuhänders.
"Mit der vorgeschlagenen Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts soll durch massvolle Anpassung der betroffenen Rechtsgrundlagen deren EWR-Rechtskonformität sichergestellt werden", fasst Regierungsrätin Aurelia Frick den Zweck dieser Änderung zusammen.
Die Vernehmlassung dauert bis zum 28. September 2012. Der Bericht kann bei der Regierungskanzlei oder über deren Homepage (www.rk.llv.li - Vernehmlassungen) bezogen werden.
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Ressort Justiz
Heino Helbock
T +423 236 74 25