ikr: Abänderung der Betreuungs- und Pflegegeldverordnung
Vaduz (ots/ikr) -
Anlässlich ihrer letzten Sitzung hat die Regierung beschlossen, die Betreuungs- und Pflegegeldverordnung abzuändern.
Die Abänderungen betreffen redaktionelle Anpassungen hinsichtlich der Zuständigkeitsregelung, die Verankerung einer von der Durchführungsstelle gelebten Praxis, dass der monatliche Vorschuss bei der Auszahlung des Betreuungs- und Pflegegeldes Tag genau ausgerichtet wird sowie eine administrative Vereinfachung.
Die genannte administrative Vereinfachung wird in Bezug auf die Rückerstattung des Betreuungs- und Pflegegeldes herbeigeführt. Zum einen wird konkretisiert, in welchen Fällen ein Vorschuss auf das Betreuungs- und Pflegegeld zurückzuerstatten ist und zum anderen wird konkretisiert, in welchem Fall auf eine Rückforderung bis zu welchem Betrag verzichtet werden kann.
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Ressort Soziales
Gerlinde Gassner
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