ikr: Erleichterungen für Kleinstunternehmen bei der Rechnungslegung
Vaduz (ots/ikr) -
Mit der Verabschiedung eines Bericht und Antrags der Regierung an den Landtag ist ein weiterer Schritt für die Vereinfachung der Rechnungslegung für Kleinstunternehmen gesetzt worden.
Im Rahmen einer entsprechenden Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts erfolgt die Umsetzung der EWR-Richtlinie 2012/6/EU über den Jahresabschluss von Kleinstbetrieben. Ziel des gegenständlichen Gesetzesprojekts ist es, den Verwaltungsaufwand für Kleinstunternehmen im Bereich der Rechnungslegung so weit wie möglich zu verringern.
"Massnahmen zum Abbau administrativer Belastungen für kleine Unternehmen müssen gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten schnell erkannt und möglichst rasch vorangetrieben werden. Dem entsprechend werden mit der gegenständlichen Gesetzesänderung die Möglichkeiten, für Kleinstunternehmen spezifische Erleichterungen vorzusehen, ausgeschöpft", führt Regierungsrätin Aurelia Frick aus.
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