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ikr: Aufnahme der Akupunktur in die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) - Abänderung der Krankenversicherungsverordnung

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 2. Oktober 2012 die Verordnung betreffend die Abänderung der Verordnung zum Gesetz über die Krankenversicherung (KVV) verabschiedet. Durch die Verordnungsänderung wird die Akupunktur in den Leistungskatalog der OKP aufgenommen.

Bisher wurden Akupunktur-Behandlungen nur dann von den Krankenkassen zu Lasten der OKP übernommen, wenn diese von einem Arzt / einer Ärztin mit Zusatzausbildung in Traditioneller Chinesischer Medizin (TCM) erbracht wurden. Akupunktur-Behandlungen, welche von ausgebildeten Naturheilpraktikern (im Bereich TCM) ohne Medizinstudium durchgeführt wurden, mussten entweder vom Patienten selbst bezahlt werden oder wurden von einer allfälligen Zusatzversicherung übernommen.

Dies stellt eine sachlich nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung zu Lasten der Naturheilpraktiker dar, deren Ausbildung in TCM gleichwertig bis höherwertig einzustufen ist. Es existieren daher nach Ansicht der Regierung keine sachlichen Gründe, die Ärzte mit Zusatzausbildung besser zu stellen.

Die Regierung beseitigt diese Ungleichbehandlung mit der aktuellen Verordnungsanpassung. Ab 01. Januar 2013 werden Akupunktur-Behandlungen, welche vom Arzt verschrieben wurden, von der OKP übernommen, falls sie von einer Person mit fachlicher Eignung und entsprechender Zulassung vorgenommen werden.

Kontakt:

Ressort Gesundheit
Stefan Rüdisser
T +423 236 63 28

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