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ikr: Finanzplanung 2013-2016

Vaduz (ots/ikr) -

Aufgrund der abgeschwächten Weltwirtschaft, der EURO-Krise und des starken Schweizer Frankens ist die Erstellung der Finanzplanung des Landes vor allem auf der Einnahmenseite nach wie vor mit hohen Unsicherheiten behaftet. Dennoch hat die Regierung für die Erarbeitung der mittelfristigen Planung entsprechende Annahmen getroffen und Prämissen für die mögliche Entwicklung des Staatshaushalts formuliert, welche im Bericht und Antrag zur Finanzplanung 2013-2016 ausführlich dargestellt sind.

Realisierte Entlastungsmassnahmen in Höhe von CHF 105 Mio.

Im Mai 2012 ist die Regierung ihrer aus dem Ergebnis der Finanzplanung 2012 - 2015 resultierenden Verpflichtung nachgekommen und hat dem Landtag mit dem Massnahmenpaket II zur Sanierung des Landeshaushalts Sanierungsvorschläge im Umfang von rund CHF 180 Mio. unterbreitet. Erstmals wurden dabei auch einnahmenseitige Massnahmen erhoben und dargelegt. Der Landtag hat diesen Bericht und Antrag zur Kenntnis genommen und das darin beschriebene Massnahmenpaket zur Sanierung des Landeshaushalts bestätigt. Bis und mit dem Landesvoranschlag 2013 konnten von diesen CHF 180 Mio. bereits Massnahmen im Umfang von CHF 82 Mio. realisiert werden. Ebenfalls realisiert wurden Projekte in Höhe von CHF 23 Mio., deren Wirkung aber erst ab 2014 oder später eintritt. Des Weiteren wurden konkrete Massnahmen mit einem Sanierungspotenzial von CHF 73 Mio. von der Regierung beschlossen, zum Zeitpunkt der Berichtserstellung aber noch nicht endgültig realisiert. Lediglich für Einsparungen in Höhe von CHF 3 Mio. liegen aktuell noch keine konkreten Beschlüsse und Projekte vor.

Der aktuelle Finanzplanbericht zeigt als Basisszenario die Entwicklung des Staatshaushalts in den Jahren 2013 bis 2016 unter den gesetzten Prämissen und unter Berücksichtigung sämtlicher bereits beschlossener und geplanter Reduktionsmassnahmen.

Tiefes Einnahmenniveau führt zu Aufwandüberschüssen

Im Bereich der betrieblichen Aufwendungen resultiert eine durchschnittliche Reduktion um -2.0% pro Jahr. Das Aufwandvolumen beläuft sich bis Ende 2016 auf rund CHF 837 Mio. Bei den betrieblichen Erträgen geht die Regierung nach einem massiven Einbruch der Steuereinnahmen im Voranschlag 2013 bis zum Ende der Finanzplanperiode von einer leichten Erholung aus. Mit Erträgen von CHF 701 Mio. im Jahr 2016 wird in etwa das Niveau der Rechnung 2005 erreicht. Aufgrund einer erwarteten Steigerung der Dividendenerträge aus der Beteiligung an der Liechtensteinischen Landesbank AG gegenüber dem laufenden Jahr wird über die Finanzplanperiode mit einem durchschnittlichen Finanzergebnis von CHF 77 Mio. gerechnet. Unter den gesetzten Prämissen und der Berücksichtigung der prognostizierten Finanzergebnisse kann der Aufwandüberschuss der Erfolgsrechnung über die Planjahre zwar deutlich reduziert werden, am Ende der Finanzplanperiode beläuft sich dieser jedoch immer noch auf CHF 59 Mio. Kumuliert ergeben sich für die Finanzplanungsperiode 2013-2016 Aufwandüberschüsse in Höhe von CHF 476 Mio.

Finanzierungsfehlbeträge schrittweise reduziert

Die Investitionsrechnung sieht für die Jahre 2013 bis 2016 Nettoinvestitionen im Umfang von CHF 113 Mio. oder durchschnittlich CHF 28 Mio. vor. Diese führen in der Gesamtrechnung zusammen mit den Aufwandüberschüssen der Erfolgsrechnung zu einem kumulierten Finanzierungsfehlbetrag von CHF 446 Mio., wobei dieser von CHF 205 Mio. im Jahr 2013 schrittweise reduziert werden kann und zum Ende der Finanzplanungsperiode 2016 noch CHF 52 Mio. beträgt.

Finanzleitbild trotz Sparmassnahmen nicht erfüllt

Treffen die prognostizierten Entwicklungen gemäss Basisszenario ein, können die Vorgaben des Finanzleitbilds trotz eingeleiteter Sparmassnahmen nicht erreicht werden. Das Finanzhaushaltsgesetz erteilt der Regierung in diesem Fall den Auftrag, dem Landtag innerhalb von sechs Monaten Massnahmen aufzuzeigen, welche zu einer Erfüllung der fünf Eckwerte des Finanzleitbildes führen. Die Regierung wird somit im kommenden Frühjahr erneut einen entsprechenden Bericht zuhanden des Landtags verabschieden.

Auswirkungen anstehender Projekte und Massnahmen aufgezeigt

Der Finanzplanungsbericht enthält neben dem beschriebenen Basisszenario noch zwei weitere Szenarien. Mit deren Hilfe möchte die Regierung die Auswirkung anstehender Projekte und Massnahmen im Bereich der Steuern und der Investitionen auf die Entwicklung des Landeshaushalts aufzeigen, für welche zum Zeitpunkt der Berichterstellung aber noch keine entsprechenden Berichte und Anträge vorliegen. Dazu gehören die geplante Anpassung des Steuergesetzes gemäss Vernehmlassungsbericht vom 18. September 2012, der Bau des Schulzentrums Unterland II in Ruggell, der Ersatzbau des ehemaligen Internatstraktes am Liechtensteinischen Gymnasium, der Bau einer S-Bahn FL.A.CH. sowie ein allfälliger Neubau des Liechtensteinischen Landesspitals.

Kontakt:

Stabsstelle für Finanzen
Thomas Lorenz, Leiter
T +423 236 61 14

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