ikr: Abänderung des Gesetzes zum Schutz von Natur und Landschaft
Vaduz (ots/ikr) -
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 23. Oktober den Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des Gesetzes zum Schutz von Natur und Landschaft zu Handen des Landtags verabschiedet. Künftig soll ein Eingriffsverfahren durchgeführt werden, wenn eine Grundfläche mit einem Schutzobjekt - einem Bergrücken, einem Magerwiesenstandort oder dem Lebensraum einer bedrohten Tierart - in die Bauzone umgewidmet wird. Ausserdem soll eine Strafbestimmung an die Rechtssprechung des Staatsgerichtshofs angepasst werden, um strafbare Gesetzesverstösse klarer zu deklarieren.
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Ressort Umwelt, Raum, Land- und Waldwirtschaft
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