ikr: Warenverkehr im EWR-Raum weiter erleichtert
Vaduz (ots/ikr) -
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 23. Oktober den Bericht und Antrag betreffend einen EWR-Beschluss über die Erleichterung des Warenverkehrs zu Handen des Landtags verabschiedet. Dieser beinhaltet ein Massnahmenpaket, das vom Europäischen Parlament und dem Europäischen Rat beschlossen wurde, um bestehende Handelshemmnisse im EWR-Raum zu eliminieren und den Binnenmarkt zu stärken. Von der Anpassung profitieren vor allem kleine und mittelgrosse Unternehmen (KMU), die im Industriesektor tätig sind. Sie können einmal zugelassene Produkte ohne weiteren Aufwand im gesamten europäischen Wirtschaftsraum vermarkten.
Um Handelshemmnisse abzubauen, wurden Harmonisierungen in den Bereichen technische Vorschriften, angewandte Verfahren und Informationsstellen vorgenommen. Unter anderem betrifft dies die Anwendung von nationalen technischen Vorschriften für Produkte, die in einem anderen Mitgliedsstaat bereits eingeführt worden sind sowie die Vorschriften für die Akkreditierung und Marktüberwachung bei der Vermarktung von Produkten. Grundsätzlich soll auch in den EWR-Ländern soll das "Cassis de Dijon"-Prinzip gelten. Dieses besagt, dass Produkte, die in einem Mitgliedstaat rechtmässig in Verkehr gebracht wurden, trotz unterschiedlicher nationaler Vorschriften grundsätzlich in jedem anderen Mitgliedstaat zugelassen werden müssen.
Bezüglich Akkreditierung und Marktüberwachung sind die EWR-Vertragsstaaten zur Errichtung eines funktionierenden Systems verpflichtet, welches auch die innerstaatliche Koordination der Behörden einschliesst. Hauptaugenmerk liegt dabei auf der Grenzkontrolle sowie der ausführlichen Information der anderen Vertragsstaaten und der Europäischen Kommission. Spezielle Produktinformationsstellen sollen zudem kostenlos Informationen über Produkte bereitstellen, für die es bisher keine EWR-weit einheitlichen Regelungen gibt.
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